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Pflegegeld für 2018
Zusätzliches Geld für alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2
11.06.2018 | Das Bundesland Bayern gewährt ab September 2018 jedem Pflegebedürftigen ein zusätzliches Pflegegeld von 1000 Euro pro Jahr .
Das Pflegegeld kann jeder Pflegebedürftige beantragen, der:
mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist
und
seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.
Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, jedoch auf diverse andere Sozialleistungen (siehe FAQs).
Vorgehen:
Antrag ausfüllen, Kopie des Personalausweises sowie des Bescheides über den Pflegegrad beilegen und an die in der Anlage des Antrags angegebene Stelle schicken.
Der Antrag kann schon jetzt gestellt werden.
BBV-Geschäftsstellen
Geschäftsstelle Nürnberg / Fürth / Nürnberger Land / Erlangen-Höchstadt
Christian Huber
Geschäftsführer Geschäftsstelle Nürnberg
Janine Weber
Fachberaterin
Rainer Merz
Fachberater
Max Uhlmann
Fachberater
Alena König
Teamassistenz
Christoph Brohm
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BBV-Geschäftsstelle
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Nordostpark 51
90411 Nürnberg
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Tel:
0911 955 888 -0
Fax:
0911 955 888 -70
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