KULAP
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KULAP und VNP ab 2024

Maßnahmenkatalog bleibt gleich

04.10.2023 | Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat öffentlich bekannt gemacht, dass die bisherigen KULAP-Maßnahmen (wie zur Antragstellung 2023) auch ab 2024 in gewohnter Weise beantragt werden können.

Erwartungsgemäß wird eine Antragstellung im Januar/Februar 2024 für etwa vier bis sechs Wochen für neue 5-Jahresverpflichtungen bei KULAP und VNP vorgesehen sein.

Allen interessierten Landwirtschaftsbetrieben ist zu empfehlen, sich frühzeitig damit zu befassen - zum Teil auch in Verbindung mit der Beantragung von Ökoregelungen im Rahmen der Mehrfachantragstellung 2024. Dabei sollten auch betriebsindividuelle Optionen beachtet werden, wie zum Beispiel:
• KULAP-Fruchtfolgemaßnahmen wie z.B. „Großkörnige Leguminosen“, „Blühende Kulturen“ oder „Humuserhalt“ → Kombination mit Ökoregelung 2 „Fruchtfolge“, für die ab 2024 dann 60 Euro/ha statt 45 Euro/ha geplant sind.
• KULAP-Erosionsschutzstreifen mit 800 Euro/ha → Vielleicht ist es eine Hilfestellung, um sich das Pflügen bei einer Ackerfläche mit Konditionalität-Wasser-2, auf der vor allem Reihenkulturen angebaut werden, offenzuhalten.

KULAP und VNP sind freiwillig und sie stehen für den kooperativen Umwelt- und Naturschutz. Mehr als 50.000 Landwirtschaftsbetriebe in Bayern engagieren sich über KULAP freiwillig mit besonderen Umweltleistungen.