Bahngleise in ländlicher Landschaft.
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Größtmöglicher Schaden für die Landwirtschaft

Pressemitteilung zur Variantenauswahl "Limone" zum Brenner-Nordzulauf

20.07.2022 | BBV fordert objektive Variantenprüfung im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens

"Der größte mögliche Schaden für landwirtschaftliche Flächen“ - so ist das Fazit des Ebersberger BBV-Kreisobmanns Matthias Vodermeier zur Entscheidung der Bahn für die Variante „Limone“ beim Brenner-Nord-Zulauf.

„Erneut zieht die Landwirtschaft zusammen mit Belangen von Gewässer-, Umwelt- und Wildtierschutz in der Gewichtung gegen die Faktoren Technik, Infrastruktur und Bauausführung den Kürzeren“, erklärt er. Mit der Variante „Limone“ werden im Vergleich zur Trassenvariante „Türkis“ am meisten Flächen von zusammenhängenden landwirtschaftlichen Betrieben zerschnitten. Das bedeutet nicht nur den Wegfall von wertvoller landwirtschaftlicher Fläche, sondern zum Teil auch große Umwege für die Landwirte in der Anfahrt, was mit Blick auf die Energiekosten wiederum zu enormen Kostensteigerungen für die Betriebe und zu einem erhöhten Arbeitszeitaufwand führt.

Zudem zwingt der Verlust der Flächen zum Teil die betroffenen tierhaltenden Betriebe dazu, ihre Bestände abzustocken oder ihre Tierhaltung sogar ganz aufgeben zu müssen.

Auch für die Einwohner der betroffenen Ortschaften, viele liegen „eingekesselt“ zwischen der Bestandsstrecke und der neuen Strecke, werden diese Umwege zum Problem werden.

So habe sich bekanntlich ein großer Teil der Bevölkerung mit der „Bürgertrasse“, also der Variante „Türkis“, klar für einen anderen Streckenverlauf ausgesprochen, was ebenfalls nicht berücksichtigt wurde.

Die Führung „quer durch Feld und Flur“, werde zudem mehr Wildunfälle zur Folge haben, ist sich Vodermeier sicher. Der BBV-Kreisobmann wirft ebenfalls die Frage nach einer realistischen Kostenschätzung in den Raum. „Blickt man auf die letzten größeren Bahnprojekte und die aktuellen Preisentwicklungen, muss diese Frage erlaubt sein“, so Vodermeier.

„Für uns ist die Entscheidung insgesamt nicht nachvollziehbar“, so der BBV-Vertreter, zumal man sich zwar als Betroffener habe einbringen können, es leider von Seiten der Bahn jedoch zu den eingereichten Argumenten keinerlei Rückmeldung gegeben habe. „Sind unsere Argumente wirklich gehört worden oder war das alles nur Makulatur?“, fragt er. „Wir fordern deshalb eine objektive Variantenprüfung im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens durch die Regierung von Oberbayern“, so der BBV-Kreisobmann. Die Kriterien, wie überregionale Bedeutsamkeit oder Betroffenheit mehrerer Gemeinden, seien ohne Zweifel gegeben. Zudem wurde ein solches Verfahren auch im Landkreis Rosenheim mit den verschiedenen Varianten durchgeführt.