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Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten

Verlängerung bis zum 01.04.2023 nur in bestimmten Landkreisen

16.03.2023 | Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.

Für den Regierungsbezirk Oberfranken wird keine weitere Allgemeinverfügung zur Verschiebung des Walzverbotes erlassen. Grünlandflächen können außerhalb von Wiesenbrütergebieten bis einschließlich 01.04.23 gewalzt werden.


Diese Frist wird also nicht bis zum 08.04.23 verlängert.


Falls Betriebe nach dem 01.04.2023 dringenden Bedarf zum Walzen haben sollten, können sie eine Befreiung bei der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberfranken beantragen.

 

Auf der Homepage der LfL Bayern können Sie unter folgendem Link die genaueren Informationen nachlesen:

https://www.lfl.bayern.de/iab/gruenland/240527/index.php