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Stromsteuer-Entlastung - der Antrag kann sich lohnen
© BBV Canva

Jetzt Stromsteuer zurückholen – wir unterstützen Sie!

Profitieren Sie von der neuen Stromsteuer-Regelung – sparen Sie jetzt bares Geld!

20.08.2025 | Land- und Forstbetriebe können sich ab sofort Stromsteuer erstatten lassen.

Dank einer Gesetzesänderung ist die Rückerstattung jetzt für viele Betriebe möglich. Wir vom BBV helfen Ihnen unkompliziert bei der Antragstellung.

👉 Frist: 31. Dezember 2025

Wer kann profitieren?
Nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) erhalten Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine teilweise Rückerstattung auf die gezahlte Stromsteuer.

Was hat sich geändert?
Bisher war eine Erstattung erst ab ca. 50.000 kWh Jahresverbrauch möglich – für viele Betriebe zu hoch.

Neu:
•    Entlastung von 2 Cent/kWh (für 2024 und 2025)
•    Sockelbetrag: 250 €
•    Schon ab 12.500 kWh Jahresverbrauch lohnt sich ein Antrag!


Beispielrechnung (Stromverbrauch 2024: 30.000 kWh)
•    Entlastung: 30.000 kWh × 2 Cent = 600 €
•    Abzüglich Sockelbetrag: – 250 € 
          ✅ Rückerstattung: 350 €

So funktioniert’s
1.    Sammeln Sie Ihre Stromabrechnungen.
2.    Wir prüfen Ihre Voraussetzungen.
3.    Wir übernehmen die Antragstellung für Sie.

Handeln Sie rechtzeitig! 
Der Antrag für das Verbrauchsjahr 2024 muss bis spätestens 31. Dezember 2025 gestellt werden.

📞 Rufen Sie uns an: 09561/79569-0 

 

Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit unserer Geschäftsstelle.

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, denn zum Jahresende sind die Termine knapp.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Rückerstattung – wir erledigen den Rest für Sie!