Traktor bei der Grasernte
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Freigabe der ÖVF Zwischenfruchtfläche

Reaktion auf den witterungsbedingten Futtermangel

26.09.2019 | Futternutzung auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke

Freigabe von ÖVF-Zwischenfruchtflächen zur Futternutzung im Kreisverband Coburg für 2019

Durch den Beschluss des Bundesrates vom vergangenen Freitag, 20.09.2019, kann im Landkreis Coburg die Futternutzung auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke erfolgen. Dafür haben sich der Bayerische und Deutsche Bauernverband erfolgreich eingesetzt. Diese Freigabe kann ohne Antragstellung genutzt werden.

Damit soll dem Futtermangel in vielen Teilen Bayerns begegnet werden, da bereits durch den heißen Sommer letztes Jahr die Vorräte aufgebraucht wurden. Diese Regelung ist jedoch auf das Jahr 2019 beschränkt.

Auch bei den in 2019 zur Futternutzung herangezogenen ÖVF-Zwischenfruchtflächen darf erst ab 15. Januar 2020 ein Umbruch (Bodenbearbeitung) erfolgen, wie dies seit 2015 als Regelung bei ÖVF-Zwischenfrüchten gilt.