Investitionsprogramm Landwirtschaft
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Investitionsprogramm Landwirtschaft

Neues Interessenbekundungsverfahren vom 18. bis 27. Juli 2022

11.07.2022 | Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Änderungen an der Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des „Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft“ beschlossen und mitgeteilt.
  • Laufzeit der nächsten Runde eines Interessenbekundungsverfahrens vom 18. bis 27. Juli 2022.
  • Vorab müssen sich alle interessierten Betriebe neu auf der Homepage der Rentenbank registrieren.
  • Regeln beachten, um Förderfähigkeit nicht zu gefährden.

Zukünftig ist die Anschaffung von Gülletankwagen in Zusammenhang mit einer emissionsmindernden Verteiltechnik nicht mehr förderfähig. Das BMEL begründet das mit aus ihrer Sicht nicht gegebenen Fördereffizienz. Der Bauernverband hat diese Entscheidung deutlich kritisiert, aber hier justiert das BMEL nicht nach. Die Einzelförderung der emissionsmindernden Verteiltechnik zum Anbau an einen Gülletankwagen bleibt jedoch bestehen. Die aktuell eingestellte Positivliste vom 24. Mai 2022 ist noch nicht überarbeitet und damit aktuell nicht mehr korrekt, weshalb die Gülletankwagen dort weiterhin als förderfähig angegeben sind. Hier ist aber mit einer zeitnahen Überarbeitung der Liste auszugehen.

Jeder Interessierte muss sich im Vorfeld der neuen Runde eines Interessenbekundungsverfahrens neu registrieren, da bisherige Registrierungen von Betrieben bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) aufgrund eines Systembetreiberwechsels ihre Gültigkeit verloren haben. Dies können Sie ab sofort tun unter https://lw-foerderportal.rentenbank.de/#/register (Achtung der Link funktioniert am desktop nur in den Browsern Chrome oder EDGE!). Wir empfehlen Betrieben, diese neue Registrierung frühzeitig und vor der Interessensbekundung zu erledigen.    

Das neue Interessenbekundungsverfahren startet am 18. Juli und läuft bis 27. Juli:  

Der Zeitpunkt der Interessenbekundung innerhalb dieses Zeitraums spielt für die anschließende Reihung keine Rolle. Über die Reihung per Zufallsgenerator wird jedem Interessierten unabhängig vom Zeitpunkt seiner Meldung im Meldezeitraum Chancengleichheit ermöglicht. Interessenbekundungen aus 2021 haben keine Gültigkeit mehr, weshalb jeder interessierte Betrieb sich nochmals auch bei bereits erfolgter Interessenbekundung in 2021 neu sein Interesse bekunden muss.

Auf der Website der Rentenbank findet man die aktuellen Informationen und ab 18. Juli die Möglichkeit zur Interessenbekundung für die neue Antragsrunde. Ab Anfang August ist mit den ersten Einladungen zur Antragsstellung für die Interessenten zu rechnen.

 

Neues zur Abwicklung der Förderung

Wichtig für Betriebe, die nach der Interessenbekundung zur Antragstellung drankommen, sind folgende Fristen:

  • In der Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger“ ist die Frist für die Erstellung des Zuschussantrages auf 120 Tage verlängert worden.
  • In den Kategorien „Maschinen der Außenwirtschaft“ und „Separationsanlagen“ bleibt die Frist bei 30 Tagen.
  • Weiterhin gilt auch, dass der Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrages im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden muss.