Sichere Waldarbeit
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Nachhaltigkeitsprämie für Wald

Waldbesitzer können bis 31.10.2021 Anträge stellen

04.12.2020 | Stabile, naturnahe Wälder und ihre nachhaltige Bewirtschaftung schützen das Klima, sichern die Biodiversität und sind Erholungsort der Deustchen.

Ab jetzt können Waldbesitzer einmalig Anträge auf Auszahlung einer Nachhaltigkeitsprämie (sog. Bundeswaldprämie) stellen, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Konjunkturpakets entwickelt hat.

 

Wer erhält wie die Nachhaltigkeitsprämie?

 

  • Die Prämie beträgt 100 € pro Hektar für PEFC- und 120 € pro Hektar für FSC-zertifizierte Flächen und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
  • Anträge können bis zum 31.10.2021 gestellt werden.
  • Die Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter: https://www.bundeswaldpraemie.de
  • Ein Antrag ist nur unter Vorlage des Bescheids der SVLFG und eines Nachweises einer Zertifizierung nach PEFC, FSC oder eines vergleichbaren Zertifikats möglich. Letzterer kann ggf. bis 30.09.2021 nachgereicht werden.
  • Die De-minimis-Beihilfen (soweit welche erhalten) der letzten drei Jahre dürfen nicht mehr als 200.000 € betragen.

 

Das Förderprogramm, die Details und Antragsunterlagen finden Sie online unter:

https://www.bundeswaldpraemie.de/

Da es sich ausschließlich um ein Förderprogramm des Bundes handelt, können nur bei der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe) telefonisch (Tel.: 03843-6930 500) oder per Email (bundeswaldpraemie@fnr.de) Anfragen gestellt werden.

 

Als Dienstleistung bietet ihnen die Geschäftsstelle Hilfestellung bei der Beantragung der Waldprämie an. Ansprechpartner ist Fachberater Florian Wurzer, Tel. 0821 50228 118.

Welche Unterlagen sollten Sie Beantragung bereithalten?

 

  • E-Mailadresse (kann auch von uns eingerichtet werden)
  • Eine Bankverbindung einer Bank mit Sitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Bescheid der Berufgenossenschaft (SVLFG)  (BG Bescheid)
  • Zertifikat(e) der Waldzertifizierungsysteme der Flächen, für die die Waldprämie beantragt wird (Im Falle eines Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC)-Zertifikats: letzte Rechnung von PEFC)
  • ggfs. Mitgliedsbescheinigung des FBG/FWZ
  • De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Jahre (jeweils mit Bescheid -> es musste eine Beantragung durchgeführt werden)