Pflanzenschutz
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neuer Termin für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis am 12.11.2022

Sichern Sie sich Ihren Termin im Herbst 2022

Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist das Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

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Sachkundenachweis Scheckkarte

Folgender Termin ist im Kreisverband Ansbach für diesen Herbst geplant:

Datum

Uhrzeit

Veranstaltungsort

Sa, 12. November 2022 9:00 - 13:00 Uhr       

GH Bergwirt, Schernberg 1, Herrieden

     
     

Bitte beachten Sie:

Eine schriftliche Anmeldung mit anhängendem Anmeldeformular ist zwingend erforderlich.

Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Bitte halten Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Scheckkartenformat wegen der Registriernummer  (z.B. BY-37-7395226-3 ) für die Fortbildung bereit.