Ein älteres Ehepaar lässt sich an ihrer BBV-Geschäftsstelle von einem Fachberater beraten
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Unser Dienstleistungsangebot im Überblick

Düngeverordnung, Mehrfachantrag & Co. - kompetent und nah

16.04.2018 | Freundlich, kompetent und nah - die Agrarberatung des BBV exklusiv für Sie, unsere Mitglieder!

Dienstleistungen zur Düngeverordnung

Beratung zur Düngebedarfsermittlung

  • Betriebe über 15 ha und Betriebe die organischen Dünger aufnehmen
  • Berechnung und Dokumentation je Bewirtschaftungseinheit ab Januar 2018bis vor der ersten Düngung 2018

für das aktuelle Anbaujahr und ab Herbst 2018 für das Anbaujahr 2019

  • Bewertung der Düngebedarfsermittlung mit Aufzeigen von Möglichkeiten
  • Hochrechnung der Einhaltung der 170-kg-Regelung

Berechnung und Dokumentation des Nährstoffvergleichs

  • Bis 31.03.2018 nach alter DüV
  • Betriebe über 10 ha, 500 kg N Anfall aus Wirtschaftsdünger
  • Zum 31.03.2019 nach neuer DüV
  • Betriebe über 15 ha, 750 kg N Anfall aus Wirtschaftsdünger

 

Mehrfachantrag 2018 – Papierform nicht mehr möglich

Komplette Erfassung des Mehrfachantrages mit Übermittlung an das AELF

  • Beantragung der Basisprämie durch Aktivierung der Zahlungsansprüche, der Greeningprämie,
  • der Umverteilungsprämie, der Junglandwirteprämie, der Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete,
  • der Auszahlung für KULAP und VNP/EA und der Weideprämie
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erfüllung der Greeningprämie
  • Beantragung von Zahlungs ansprüchen aus der nationalen Reserve für Neueinsteiger, Junglandwirte undin Fällen höherer Gewalt
  • Ausfüllen des Viehverzeichnisses  und Flächen- und Nutzungsnachweises
  • Aushändigung in Papierform für Ihre eigenen Unterlagen

Zahlungsansprüche

  • Börse für Zahlungsansprüche: Verkaufsangebote und Kaufgesuche für ZAs
  • Übertragung: Meldung der Abgabe und Aktivierung beim Übernehmer

 

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Geschäftsstelle und profitieren von kompetenter Beratung und Unterstützung, die ihr Geld wert ist!