Nicht warten, bis die Rechnung kommt! - Gemeinsam gegen die Folgen der PFAS-Belastung
Frist läuft zum 31. Dezember aus – Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen müssen jetzt tätig werden
08.10.2026
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Die langjährige PFAS-/PFOA-Belastung im Raum Gendorf betrifft zahlreiche landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Altötting. Mit dem Verkauf der Dyneon GmbH stellt sich jetzt mit besonderer Dringlichkeit die Frage, wie mögliche Schadenersatzansprüche der betroffenen Eigentümer gesichert werden können.
Auch wenn bisher noch keine konkreten Schäden entstanden sind, können zukünftig erhebliche Kosten auf Flächeneigentümer zukommen – beispielsweise, wenn belasteter Bodenaushub auf behördliche Anordnung nur noch unter besonderen Auflagen oder als belastetes Material entsorgt werden darf. Auch muss damit gerechnet werden, dass künftig Grenzwerte herabgesetzt werden können. Was heute noch als unbelastet gilt, kann morgen schon mit einem Bewirtschaftungsverbot belegt werden. Wer heute nichts unternimmt, könnte später auf erheblichen Kosten sitzen bleiben. Deshalb sollen die möglichen Ansprüche der betroffenen Flächeneigentümer jetzt gebündelt und gemeinsam geltend gemacht bzw. gesichert werden.
Wichtig: Die Zeit drängt!
Nach dem Verkauf der Dyneon GmbH durch den milliardenschweren amerikanischen Mutterkonzern 3M ergibt sich ein kurzes Zeitfenster, in dem man jetzt Ansprüche auf Sicherungsleistungen zukünftiger Schäden bei 3M anmelden kann. Die Frist dafür läuft jedoch zum Jahresende aus. Deshalb sollten sich Eigentümer betroffener oder möglicherweise betroffener Grundstücke unbedingt kurzfristig melden. Ist die Frist abgelaufen, so besteht später keine Möglichkeit mehr, 3M noch in Anspruch zu nehmen.
Bitte warten Sie nicht ab, bis tatsächlich Kosten entstehen. Gerade mögliche zukünftige Belastungen und Ansprüche müssen rechtzeitig geprüft und gesichert werden.
Gemeinsam deutlich mehr Gewicht
Gemeinsam auftreten, Ansprüche sichern und geschlossen handeln – das schafft deutlich mehr Aufmerksamkeit und Verhandlungsdruck, als wenn jeder Betroffene allein vorgeht. Denn eine möglichst große Zahl macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein umfangreiches und gemeinsames Problem, für das eine tragfähige Lösung gefunden werden muss. In den USA oder in Belgien hatte sich 3M auf entsprechende Sammelklagen hin zu jeweils 3-stelligen Millionenzahlungen verpflichtet. Auch im Landkreis Altötting muss deutlich gemacht werden, dass den Betroffenen derartige Ansprüche zustehen.
Egal, ob selbst Landwirt oder Verpächter. Sie sind Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen im betroffenen Gebiet? Dann melden Sie sich jetzt!