Aber Anbindehaltung ist doch erlaubt?
Weitere kostenfreie Onlineveranstaltungen zu Anforderungen und mehr Kuhkomfort
Die Anbindehaltung ist weiterhin dauerhaft zulässig, sofern die Haltung den Bedürfnissen der Tiere entspricht.
❓ Auf welche Punkte sollte daher achten, wer Rinder in Anbindehaltung hält?
❓ Welche Anforderungen können im Rahmen von Kontrollen auf Sie zukommen?
❓ Und was können Sie selbst zum Kuh-Komfort beitragen?
In unseren Online-Infoveranstaltungen erhalten Sie...
✅ Einblicke in die aktuelle Diskussion,
✅ einen Überblick über die rechtliche Situation,
✅ Beispiele für mögliche Anpassungen im Anbindestall, und
✅ einen Überblick, wie eine fachliche Kuhkomfortberatung Sie bei Verbesserungen unterstützen kann.
Die Referentinnen und Referenten:
- Irene Pfeiffer (Referentin für Tierhaltung und Tierschutz, BBV)
- Dr. Jan Harms (Agraringenieur, Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft)
- Georg Sachsenhammer (Haltungsberater, LKV Bayern)
Weitere Termine der Onlineveranstaltungen zur Anbindehaltung - jetzt anmelden!
1) Freitag, 23. Oktober 2026, 9:30 - 11:30 Uhr
Anmeldung unter https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27032943
2) Montag 23. November 2026, 19:30 - 21:15 Uhr
Anmeldung unter https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27032944
Vortragsunterlagen "Aber Anbindehaltung ist doch erlaubt, oder?" (Pdf)
Weiterführend
- Zur betriebsindividuellen Beratung beim LKV: telefonisch 089/544 348 934 bzw. per E-Mail an beratung@lkv.bayern.de
- Anbindehaltung beim Milchvieh: Definition, Positionen, Entwicklung