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EU-Frostbeihilfen für Obst- und Weinbau jetzt beantragen!
Antragsstellung ab sofort möglich: Frist läuft bis 8. Januar 2025
11.12.2024 | Die lang erwarteten EU-Frostbeihilfen für Obst- und Weinbaubetriebe können ab sofort beantragt werden. Nach den starken Spätfrösten im April 2024, die in Bayern zum Teil erhebliche Frostschäden verursacht haben, können betroffene Obst- und Weinbaubetriebe in Kürze ihre Anträge einreichen. Insgesamt stellt die EU Deutschland 46,5 Millionen Euro aus der Agrarreserve zur Verfügung.
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