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Landwirtschaftliche Maschinen zur Getreideernte vom Straßenrand aus gesehen
© BBV

Erntebeginn: Obacht auf Bayerns Straßen!

Erntesicherung, Verkehrssicherheit und Fahrbahnverschmutzung: Das ist zu beachten

03.07.2025 | In einigen Regionen Bayerns ist die Ernte in diesen Tagen angelaufen und mit ihr der rege Ernteverkehr auf Bayerns Straßen.

Vor diesem Hintergrund finden Sie hierzu einige Hinweise aus der Rechtsabteilung im BBV zu einigen Punkten, die in der Vergangenheit häufiger gefragt wurden und die im Zusammenhang mit dem Erntestart wichtig sind.

1. Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Die Erntezeit bringt eine erhöhte Verkehrsbelastung auf öffentlichen Straßen und Feldwegen mit sich. Dies betrifft nicht nur den motorisierten Verkehr, sondern auch Radfahrer und Fußgänger. Bitte achten Sie auf ein rücksichtsvolles Miteinander:

  • An engen Stellen, auch auf Feldwegen, ist es unter Umständen notwendig, anzuhalten und Gegenverkehr gegebenenfalls passieren zu lassen. 
  • Bei starker Staubentwicklung bitten wir um besondere Sensibilität: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit, um Staubbelästigungen zu minimieren. Das trägt zu einem besseren Miteinander bei und verbessert das öffentliche Bild der Landwirtschaft erheblich.
  • Ein umsichtiger und hilfsbereiter Umgang schafft Vertrauen und Akzeptanz in der Gesellschaft.

Bitte beachten Sie: Landwirtschaftliche Wege stehen in Bayern rechtlich allen gleichermaßen offen – entscheidend ist der respektvolle Umgang miteinander.

2. Erntesicherung und Verkehrssicherheit

Erst gurten, dann spurten: Ladungssicherung hat auch im Erntestress oberste Priorität:

  • Erntegut muss so verladen und gesichert sein, dass während der Fahrt nichts verloren gehen kann (§ 22 StVO).
  • Verwenden Sie zur Sicherung der Ladung beispielsweise Gurte, Netze oder Planen und kontrollieren Sie diese gegebenenfalls bei längeren Fahrten oder nach „Schlagloch-Strecken“. 
  • Überladene Anhänger oder unzureichend gesicherte Ladung gefährden die Verkehrssicherheit und führen bei Polizeikontrollen zu Bußgeldern oder Anzeige.

Zudem weisen wir ausdrücklich auf Folgendes hin:

  • Halten Sie zulässige Abmessungen und Gewichte Ihrer land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge ein (§ 32 StVZO) und denken Sie bei Überschreitung an die Ausnahmegenehmigung.
  • Fahrzeuge mit Überbreite benötigen eine gültige Sondergenehmigung (§ 29 Abs. 3 StVO i. V. m. § 70 StVZO). Bitte führen Sie diese bei jeder Fahrt mit.
  • Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden – auch dies wird im Rahmen von Kontrollen verstärkt überprüft.

3. Verschmutzungen auf der Fahrbahn

  • Verschmutzungen durch Erntefahrzeuge, insbesondere Erde, Getreide oder Pflanzenreste, sind umgehend zu beseitigen (§ 32 Abs. 2 StVO).
  • Bereits vor dem Verlassen des Feldes sollte geprüft werden, ob sich Erdreich oder Erntegut an Reifen und Geräten befindet und ggf. abgeklopft werden kann.
  • Bei unvermeidbarer Verschmutzung ist eine sofortige Fahrbahnreinigung durchzuführen. Die Sicherung der Gefahrenstelle (z. B. durch Warnschilder) ist bis zur Reinigung erforderlich.

Wir bitten Sie, dies ernst zu nehmen. Insbesondere für Zweiradfahrer können schon geringe Mengen an Erde oder Getreide auf der Straße lebensgefährlich werden. Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und handeln Sie im Zweifel vorausschauend.

4. Prävention und Eigenverantwortung

Vermeiden Sie unnötige Belastungen für andere Verkehrsteilnehmer durch:

  • vorausschauende Planung von Transportwegen und -zeiten
  • gründliche Kontrolle von Fahrzeugen und Anhängern vor Fahrtantritt
  • Absprache mit Mitarbeitern über das richtige Verhalten im Straßenverkehr

Vielen Dank, dass Sie in dieser arbeitsreichen Zeit besonders umsichtig sind und so für den Erhalt der Akzeptanz der Landwirtschaft in der Gesellschaft sorgen.