Zukunftsfähiger Pflanzenschutz für Obst, Wein und Gemüse in Europa
Länderübergreifendes Forderungspapier der Experten-Tagung Pflanzenschutz Bayern-Tirol-Südtirol
Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel sinkt
Im Rahmen der Experten-Tagung zum Thema Pflanzenschutz am 27. März 2026 in Innsbruck diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Beratung, Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden über die aktuellen Herausforderungen der europäischen Pflanzenschutzregulierung.
Dabei zeigt sich ein klarer Trend: Die Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel in Europa nimmt seit Jahren kontinuierlich ab.
Zwischen 2019 und 2026 wurde in der Europäischen Union kein neuer chemisch-synthetischer Wirkstoff zugelassen. Gleichzeitig sind in diesem Zeitraum über 80 Wirkstoffe vom Markt verschwunden, weil Genehmigungen ausgelaufen sind, Wirkstoffe zurückgezogen wurden oder Genehmigungen nicht verlängert wurden.
Neue Wirkstoffe befinden sich häufig über viele Jahre hinweg im Genehmigungsverfahren. Parallel werden als Ersatz zunehmend Wirkstoffe mit begrenzter Wirksamkeit zugelassen, etwa mikrobiologische Präparate oder Stoffe natürlichen Ursprungs. Diese können den Wegfall bewährter Wirkstoffe in vielen Kulturen nicht kompensieren. Dies führt bereits heute zu spürbaren Einschränkungen im Pflanzenschutz und verdeutlicht den wachsenden Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund fordern die veranstaltenden Organisationen eine Weiterentwicklung des europäischen Pflanzenschutzrechts, die sowohl den Schutz von Mensch und Umwelt als auch die praktische Umsetzbarkeit sowie die Sicherung der regionalen landwirtschaftlichen Erzeugung berücksichtigt.
Kernforderungen
1 Risikobasierte Bewertung in den Mittelpunkt stellen
Die Bewertung von Pflanzenschutzwirkstoffen muss konsequent auf einer wissenschaftlich fundierten Risikobewertung basieren. Gefahrenbasierte Ausschlusskriterien dürfen eine differenzierte Risikobetrachtung nicht ersetzen.
2. Zulassungsverfahren beschleunigen
Genehmigungs- und Zulassungsverfahren im Rahmen der VO (EG) Nr. 1107/2009 müssen deutlich schneller und planbarer werden. Die vorgegebenen Zeitfristen bei der Bearbeitung der Anträge müssen eingehalten werden.
3. Gegenseitige Anerkennung innerhalb der Zulassungszonen konsequent umsetzen
Die gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Zulassungszonen nach Art. 40 VO (EG) Nr. 1107/2009 muss konsequent umgesetzt werden. Nationale Sonderanforderungen führen derzeit häufig dazu, dass das zonale Zulassungssystem in der Praxis nicht funktioniert.
Weitere Forderungen
4. Keine Verbote ohne praktikable Alternativen
Wirkstoffe dürfen nur dann vom Markt genommen werden, wenn wirksame und praktikable Alternativen für die wichtigsten Krankheiten und Schädlinge in den betroffenen Kulturen verfügbar sind. Die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmeregelungen, insbesondere Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1107/2009, müssen in der Praxis so angewendet werden, dass Wirkstoffe für Kulturen ohne verfügbare Alternativen weiterhin eingesetzt werden können.
5. Pflanzenschutzlösungen für Sonderkulturen sichern
Die Instrumente für Zulassungserweiterungen bei geringfügigen Anwendungen (Minor Uses nach Art. 51 VO (EG) 1107/2009) müssen praxisgerecht umgesetzt werden, damit im damit im Obst-, Wein-, Gemüse-, Hopfen- und Zierpflanzenbau ausreichend wirksame Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zur Verfügung stehen.
6. Wirksames Resistenzmanagement ermöglichen
Ein nachhaltiger Pflanzenschutz erfordert mehrere Wirkmechanismen gegen zentrale Schadorganismen. Bei regulatorischen Entscheidungen muss daher sichergestellt werden, dass ausreichend unterschiedliche Wirkmechanismen verfügbar bleiben, um Resistenzentwicklungen vorzubeugen.
7. Folgenabschätzung für Sonderkulturen verpflichtend machen
Bei Entscheidungen über Wirkstoffverbote oder Nichtverlängerungen müssen die Auswirkungen auf Sonderkulturen systematisch berücksichtigt werden.
Insbesondere ist zu prüfen, ob wirksame Alternativen tatsächlich verfügbar sind und welche praktischen Folgen für den Obst-, Wein- und Gemüsebau entstehen.
8. Vereinfachungen und Bürokratierückbau jetzt umsetzen
Moderne Anwendungstechnik, digitale Technologien sowie kultur- und standortspezifische Risikominderungsmaßnahmen müssen regulatorisch stärker berücksichtigt werden.
Strukturelle Probleme im europäischen Pflanzenschutzrecht
Durch den zunehmenden Einsatz gefahrenbasierter Ausschlusskriterien („hazard-based cut-off“) verlieren Wirkstoffe ihre Genehmigung unabhängig davon, ob ihr Einsatz bei sachgerechter Anwendung im Rahmen einer wissenschaftlichen Risikobewertung als vertretbar gelten würde.
Zugleich führen komplexe Bewertungsverfahren und überlange Bearbeitungszeiten dazu, dass neue Wirkstoffe nur sehr verzögert verfügbar sind.
Die Verordnung enthält Ausnahmeregelungen, die verhindern sollen, dass wichtige Wirkstoffe ohne Alternativen vom Markt verschwinden. Dazu gehört insbesondere Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1107/2009. In der Praxis wird dieses Instrument jedoch faktisch nicht angewendet, da entsprechende Entscheidungen regelmäßig am Risikomanagement auf EU-Ebene scheitern.
Auch Zulassungserweiterungen für geringfügige Anwendungen (Minor Uses nach Art. 51 VO 1107/2009) stoßen weiterhin auf erhebliche praktische Hürden.
Zusätzlich führen strengere Anforderungen im Bereich der Rückstandsbewertung nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dazu, dass selbst zugelassene Anwendungen zunehmend eingeschränkt werden.
Die Folge: Die Palette an verfügbaren Wirkstoffen wird kontinuierlich kleiner.
Auswirkungen auf Sonderkulturen
Die Einschränkung wirksamer Pflanzenschutzmöglichkeiten hat insbesondere im Obst-, Wein- und Gemüsebau bereits heute spürbare Folgen.
In vielen Kulturen stehen nur noch wenige Wirkmechanismen zur Verfügung. Dadurch wird ein wirksames Resistenzmanagement zunehmend erschwert und bei starkem Krankheitsdruck steigt das Risiko erheblicher Ernteausfälle – auch im ökologischen Anbau.
Für landwirtschaftliche Betriebe nehmen Produktionsrisiken und Kosten deutlich zu. In zahlreichen Sonderkulturen ist die Situation bereits heute angespannt und setzt regionale Wertschöpfungsketten sowie die Versorgung mit heimisch erzeugten Lebensmitteln zunehmend unter Druck.
Nur wenn das europäische Zulassungs- und Bewertungssystem wieder stärker an wissenschaftlicher Risikobewertung, praktischer Umsetzbarkeit und Versorgungssicherheit ausgerichtet wird, kann die regionale Produktion von Obst, Wein und Gemüse in Europa langfristig gesichert werden.
Die Unterzeichner
Dieses Forderungspapier wurde im Rahmen der Experten-Tagung Pflanzenschutz Bayern–Tirol–Südtirol (27. März 2026, Innsbruck) von folgenden Organisationen getragen: Landwirtschaftskammer Tirol · Bayerischer Bauernverband · Südtiroler Beratungsring · Bauernbund Tirol · Südtiroler Bauernbund