PV Freiflächenanlage
© BBV

PV-Freiflächenanlagen mit Maß und Rahmenbedingungen ausbauen

Stellungnahme der Präsidentenkonferenz

26.05.2020 | Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes hat eine Stellungnahme zum Evaluationsbericht zur 2. Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen sowie dem Entwurf einer 3. Verordnung abgegeben.

Grundsätzliches zu PV-Freiflächenanlagen

Zahlreiche Photovoltaikanlagen in landwirtschaftlicher Hand tragen bereits seit Jahren zu einer erfolgreichen dezentralen Energiewende und damit zum Klima- und Ressourcenschutz bei. Gleichzeitig haben sich die erneuerbaren Energien und damit auch die Photovoltaik für viele bayerischen Bauernfamilien zu einem wichtigen Standbein entwickelt und leisten gerade vor dem Hintergrund immer volatilerer Agrarmärkte einen stabilisierenden Einkommensbeitrag.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) setzt sich deshalb dafür ein, dass die Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene den Ausbau der Photovoltaik durch geeignete Rahmenbedingungen weiter unterstützt. Dabei sollten PV-Anlagen jedoch vorrangig auf Dachflächen installiert werden. Um eine Steigerung des Ausbaus auf Dächern zu erreichen und damit eine dezentrale Energiewende in Bürgerhand voranzutreiben, fordert der BBV eine Sonderinitiative für Dachanlagen in Bayern. Aber auch PV-Freiflächenanlagen vorrangig auf Flächen mit Bewirtschaftungsauflagen, Grenzstandorten oder Ausgleichsflächen können einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Um hier aber die richtigen Anreize für Anlagen in Bauern- und Bürgerhand zu setzen und damit die Akzeptanz solcher Anlagen sicherzustellen, ist eine Anpassung der Vergütungsstruktur erforderlich.

Zum Evaluationsbericht zur 2. Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen

Die Präsidentenkonferenz des BBV hat in ihrer Stellungnahme vom 3. Juni 2019 eine maßvolle Aufstockung der Projekte im Bereich von 750 kW bis 10 MW als vorstellbar beurteilt. Allerdings bestanden schon damals auch Sorgen, dass bei den Ausschreibungen nur große, nicht ortsansässige Projektierer oder finanzkräftige Investoren zum Zug kommen, die keine Wertschöpfung für die jeweiligen Regionen des ländlichen Raums bringen und sowohl bei Landwirten wie auch bei Bürgern auf Kritik stoßen. Daher hat der BBV auch einen Evaluationsbericht als wichtig erachtet.

Von dem nun veröffentlichten Evaluationsbericht ist der BBV allerdings enttäuscht. Viele wichtige Themen werden nicht oder zu einseitig beleuchtet. So gibt der Bericht keinen Aufschluss darüber, welche Art von Projektierern bei den Ausschreibungen zum Zug gekommen sind. Es wurde auch nicht berücksichtigt, wie sich die Akzeptanz bei Bürgern und Landwirten in den unterschiedlichen Regionen gegenüber den neu gebauten Freiflächenanlagen verhält. Außerdem wurden zur Berechnung der durchschnittlichen Anlagengröße nur die Jahre 2017 und 2018 herangezogen und nicht die Jahre 2019 und 2020, in denen die Öffnungsverordnung erst in Kraft getreten war. Damit ist die errechnete durchschnittliche Anlagengröße von 6,5 MWp nicht aussagekräftig. Der BBV erwartet, dass zukünftige Evaluationen einen umfassenden Einblick in die geschilderten und aus unserer Sicht zentralen Fragen für die Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen geben.

Eines zeigt der Evaluationsbericht aber: Aus der Karte für die Flächenverteilung der Anlagen wird ersichtlich, dass gerade in Nordbayern (Franken und der Oberpfalz) auf Grund der höheren Zahl an Sonnenstunden eine starke Konzentration der Anlagen zunimmt und in unmittelbarer Umgebung viele zukunftsorientierte Landwirte um den Verlust wertvoller Acker- und Grünlandflächen fürchten.

Es war und ist für den BBV unerlässlich, dass PV-Anlagen die örtlichen und regionalen agrarstrukturellen Belange berücksichtigen und dass den Tierhaltungsbetrieben keine notwendigen Futterflächen für die Lebensmittelproduktion entzogen werden. Aktuelle Beispielfälle und die Projektzuschläge der letzten Ausschreibungsrunden, einsehbar bei der Bundesnetzagentur, zeigen, dass schon jetzt zumindest zum Teil der Flächen- und Pachtmarkt bereits unter Druck gesetzt wird. So bedrängen große Investoren Landwirte mit bis zu jährlich 2.000 Euro/ha Pachtgeboten und bringen damit den Flächenmarkt erheblich durcheinander.

Zum Entwurf einer 3. Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen

Aktuell liegt in Bayern der Entwurf einer 3. Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen vor, durch die die Projektanzahl von PV-Freiflächenanlagen im Bereich von 750 kW bis 10 MW von derzeit jährlich 70 auf 200 Anlagen pro Jahr deutlich erhöht werden soll.

Der BBV sieht die geplante weitere Erhöhung ohne begleitende Rahmenbedingungen kritisch, da ein Zubau auf Grund der Gebietskulissenbeschränkung und der unterschiedlichen Sonnenstundenanzahl nicht in allen Teilen Bayerns möglich bzw. rentabel ist und sich daher voraussichtlich v.a. auf Nordbayern konzentrieren wird. Um Hotspotbildungen und Flächenkonkurrenzen zwischen Lebensmittelerzeugung und Energieerzeugung entgegenzuwirken sowie eine Akzeptanz für die Anlagen bei Bauern wie Bürgern zu erzielen, fordert der BBV deshalb bei einer weiteren Erhöhung begleitende Rahmenbedingungen, die eine flächige Verteilung der PV-Freiflächenanlagen sicherstellen. Aus Sicht des BBV müssen diese Rahmenbedingungen insbesondere folgende Aspekte beinhalten:

  • eine Begrenzung von PV-Freiflächenanlagen in Relation zur durchschnittlichen landwirtschaftlichen Fläche pro Gemeinde
  • verbindliche Miteinbeziehung agrarstruktureller Belange und Qualitätskriterien in die Beurteilung der Gemeinden zur Eignung von Flächen (z.B. Bodenpunkte/Bodenwertzahl in Relation zum Gemeindedurchschnitt)
  • frühzeitige Miteinbeziehung von Bauern und Bürgern vor Ort und möglichst Möglichkeit zur Beteiligung an den Projekten, z.B. über heimische Energiegenossenschaften

Diese Maßnahmen würden auch dem Ziel des Eigentumspakts der Bayerischen Staatsregierung vom 4. September 2018 Rechnung tragen, den Entzug und den Verlust von land- und forstwirtschaftlichen Flächen für alle raumbedeutenden Planungen zu minimieren.

Bei einer angedachten weiteren Erhöhung der Anlagenzahl muss außerdem miteinbezogen werden, dass zunehmend Nicht-EEG-Freiflächen-Anlagen außerhalb der Freiflächenverordnung errichtet werden, die ebenfalls zum Verlust von Bewirtschaftungsflächen für die regionale Landwirtschaft beitragen. Ergänzend dazu darf eine weitere Erhöhung erst einmal nur probeweise bis Anfang 2021 erfolgen und muss zeitnah und mit besonderem Blick auf die Wirkungen auf Flächen- und Pachtmarkt evaluiert werden, um ggf. unerwünschten Effekten schnell gegensteuern zu können.

Außerdem fordert der BBV, für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen zur Umsetzung der Energiewende nicht nur auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu verzichten, sondern die PV-Freilandflächen auch als Ausgleichs-/Blühfläche für den Natur- und Artenschutz (zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung von PiK-Maßnahmen) anzuerkennen. Durch entsprechende Maßnahmen auf der Fläche (z.B. Untersaat) kann eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit auf den PV-Freilandflächen sichergestellt werden. Die Kombination von Energieerzeugung und Biodiversität auf derselben Fläche kann einen wichtigen Beitrag leisten, Flächen zu sparen und Flächenkonkurrenz und damit unerwünschte Effekte auf das Pachtpreisniveau zu vermeiden.

Zur Novelle EEG

Zentrales Anliegen des Bayerischen Bauernverbandes ist und bleibt es, den Ausbau der Photovoltaik durch dezentrale kleine, standortangepasste und auch in das bayerische Kulturlandschaftsbild passende PV-Anlagen in der Hand der Landwirtschaft umzusetzen. Oberstes Ziel muss es sein, die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten und PV-Anlagen zu installieren, die sowohl bei den Landwirten wie auch bei den Bürgern Akzeptanz finden.

Konkret sollte dies gefördert werden, indem die Anlagenklasse von festvergüteten PV-Freiflächenanlagen bis unter 750 kW auf allen bayerischen Flächen ohne Einschränkung ermöglicht wird. Aktuell ist die Errichtung solcher Anlagen nur auf Flächen möglich, die sich in einem Abstand von bis zu 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen befinden, bereits versiegelten Deponien und Konversionsflächen (= Brachflächen) aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung. Diese Erweiterung könnte im Zuge der dringend anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umgesetzt werden.

Der BBV setzt sich dafür ein und bittet die bayerische Staatsregierung hier um tatkräftige Unterstützung. Gleichzeitig ist es aber wichtig und nötig, die im EEG enthaltenen Regelungen zu erhalten, die den Anlagenzubau pro Gemeinde innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten begrenzen.

Fazit: Flächige Verteilung von PV-Freiflächenanlagen und ausgewogener Energiemix

Nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien leisten einen wichtigen Beitrag zu einer erfolgreichen dezentralen Energiewende und sind für viele bayerische Bauernfamilien ein wichtiges Standbein geworden, das auch zur Stabilisierung ihres Einkommens beiträgt.

Hierzu gehören auch PV-Anlagen, die vorrangig auf Dächern installiert werden sollten. Daher fordert der BBV eine Sonderinitiative für Dachanlagen in Bayern.
Bei PV-Freiflächenanlagen fordert der BBV mit Blick auf die aktuellen politischen Pläne zu einer weiteren Erhöhung, dass durch begleitende Maßnahmen eine flächige Verteilung sichergestellt wird. Damit kann Hotspotbildungen und Flächenkonkurrenzen zwischen Lebensmittelerzeugung und Energieerzeugung entgegengewirkt und bei Bauern und Bürgern eine Akzeptanz für die Anlagen erreicht werden. Bayern muss den Entzug von hochwertigen Nutzflächen bei der Landwirtschaft stoppen und so den Eigentumspakt umsetzen.

Darüber hinaus ist es ein zentrales Anliegen des BBV, den vorhandenen erneuerbaren Energiemix zu erhalten und weiter auszubauen. Dabei müssen alle Möglichkeiten für dezentrale Energiekonzepte in Bauern- und Bürgerhand mit Bioenergie, Biogas, Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft voll ausgeschöpft werden. Um dies zu erreichen, muss die geplante Novelle des EEG zügig und mit den richtigen Inhalten auf den Weg gebracht werden, um insbesondere wieder verlässliche Planungsgrundlagen und Zukunftsperspektiven für bestehende und neue Erneuerbare-Energien-Anlagen zu schaffen.

Hier können Sie die Stellungnahme herunterladen (PDF)