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Künftige GAP darf Agrarumweltprogramme nicht beschädigen!

Position des BBV-Präsidiums

14.07.2020 | Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes anlässlich der weiteren Beratungen in Brüssel und Berlin über die „Grüne Architektur“ im Rahmen der künftigen EU-Agrarpolitik (GAP)

Im Juni 2018 hat die EU-Kommission ihre Verordnungsvorschläge zur künftigen EU-Agrarpolitik (GAP) vor-gestellt. Die Beratungen in Brüssel laufen mittlerweile auf die entscheidende Beratungsphase des Trilogs in den kommenden Monaten zu. Zugleich beraten die Mitgliedstaaten die grundsätzliche Konzeption der nun erforderlichen, nationalen Strategiepläne für die erste und zweite Säule der GAP. In Bezug auf die Stützkraft der GAP für bäuerliche Familienbetriebe ist es von wesentlicher Bedeutung, dass ökonomische und soziale Grundlagen neben den ökologischen Aspekten sichergestellt werden. Besondere Bedeutung hat dies bei der geplanten „Grünen Architektur“ der künftigen GAP, indem hier die Wechselwirkungen von „Konditionalität“ und „Eco-Scheme“ – neuen Elementen der ersten Säule –  auf die bewährten Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule zu beachten sind.

Keine Beschädigung von KULAP- oder VNP-Maßnahmen

Ziel der konkreten Ausgestaltung von „Konditionalität“ und „Eco-Scheme“ muss es sein, dass erfolgreiche Maßnahmen der bayerischen Agrarumweltprogramme – Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) – nicht beschädigt oder auch nicht ausgehebelt werden. Diese Forderung bekräftigen die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes gegenüber der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung sowie den Europaabgeordneten.

Zudem betonen die Präsidiumsmitglieder folgende grundsätzliche Anliegen und Positionen:

  • Die Basisprämie muss weiterhin einen fundamentalen Anteil bei den Direktzahlungen der ersten Säule ausmachen.
  • Die finanzielle Gewichtung zwischen beiden Säulen der GAP darf nicht weiter zu Lasten der 1. Säule verschoben werden.
  • Konditionalität und "Eco-Scheme" müssen in ihrer Wechselwirkung auf die bewährten Agrarumweltpro-gramme der 2. Säule so ausgestaltet werden, dass keine erfolgreichen Maßnahmen - KULAP und VNP in Bayern - ausgehebelt bzw. beschädigt werden.
  • Die Einführung von „Eco-Scheme“ und zugleich eine zusätzliche Umverteilung in die 2. Säule sind für die Landwirte nicht leistbar; dies muss ausgeschlossen sein.
  • Begrenzung der Konditionalität auf fachlich sinnvolle Maßnahmen und eine Streichung der Kriterien, die in keinem wirklichen Zusammenhang mit entkoppelten Direktzahlungen als flächenbezogene Zahlungen stehen (vor allem Tierkennzeichnung, Tiermeldesystem).
  • Eco-Schemes müssen für jeden Landwirt einfach und unbürokratisch umsetzbar sein sowie nicht zu Lasten bestehender, bewährter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule gehen.

 

Hier können Sie die Postion herunterladen (PDF)