Starke Land- und Forstwirtschaft braucht starke Agrarpolitik!
Ernährungssicherung und Unabhängigkeit auch bei Energie müssen Deutschland und Europa konsequenter anpacken!
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) war und ist in Europa und gerade in Bayern für die Landwirtschaft existenziell. Die GAP und die Land- und Forstwirtschaft sorgen für Ernährungssicherheit, für wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit, fördern eine nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung und stärken die Vitalität ländlicher Räume. Die weltpolitische Lage und die geopolitischen Veränderungen stellen Europa und Deutschland vor gewaltige Herausforderungen. Die machpolitischen Verschiebungen in der Welt sowie die aktuellen Konfliktherde machen einmal mehr deutlich, dass die Politik zügig Maßnahmen umsetzen muss, um die Importabhängigkeiten für die Versorgungssicherheit konsequent zu verringern. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland und Europa müssen existenzielle Bedürfnisse wie insbesondere die Ernährungssicherung und Erzeugung eigener Energie selbst in die Hand nehmen.
Die Land- und Forstwirtschaft leistet neben der Ernährungssicherung systemrelevante Beiträge zu für die Versorgung mit Erneuerbaren Energien, Dekarbonisierung, Ressourcenschutz und Biodiversität. Das gilt ausdrücklich auch für die rund 100.000 familiengeführten Landwirtschaftsbetriebe und 700.000 Waldbesitzerfamilien in Bayern. Die bayerische Land- und Forstwirtschaft sichert im ländlichen Raum gemeinsam mit den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen jeden siebten Arbeitsplatz und ist damit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor.
Zugleich fordern die Bäuerinnen und Bauern sowie die Waldbesitzenden auf ihren Betrieben und in ihrem betrieblichen Alltag nachdrücklich spürbare Entlastungen und Vereinfachungen: Hier stehen alle Regierungsverantwortlichen im Wort, zu liefern, egal, ob Bayerische Staatsregierung, Bundesregierung oder EU-Kommission.
Anlässlich ihrer Frühjahrstagung 2026 fordert der Bayerische Bauernverband Unterstützung und Einsatz der Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Länder vor allem zu nachfolgenden Forderungen:
1. Mehrjähriger Finanzrahmen und EU-Agrarpolitik 2028 bis 2024
- Die EU-Landwirtschaft braucht für ein starkes Europa mehr Geld. Nötig sind mindestens rund 500 Mrd. Euro EU-Mittel für die künftigen sieben Jahre im Sinne der bisherigen 1. und 2. Säule der GAP. Die Vorschläge der EU-Kommission vom 16. Juli 2025 sind vor allem beim Agrarbudget 2028 bis 2034 nicht akzeptabel.
- Zentral wichtig für die GAP ist künftig eine hohe Einkommenswirksamkeit. EU-Agrarkommissar Hansen hat die Einkommensunterstützung und Wettbewerbsfähigkeit als bedeutende Ziele der künftigen GAP herausgestellt.
- Bei der künftigen GAP sind Vereinfachung und Bürokratieabbau für alle Betriebe gerade beim förderrechtlichen Regelwerk nötig.
- Bei der vorgeschlagenen Regelung „Aktiver Landwirt“ muss bei der GAP sichergestellt werden, dass kein neues Verfahren und keine Einkommensnachweise nötig sind sowie dass kein Ausschluss von Nebenerwerbsbetrieben und diversifizierten Betrieben (z.B. Urlaub auf dem Bauernhof) erfolgt.
- Die aktuelle „Erste-Hektare-Regelung“ muss in den Vorschlägen zur GAP ab 2028 verbindlich ergänzt werden und als Förderung für kleine und mittlere Strukturen deutlich ausgebaut werden, in Richtung einer Verdoppelung.
- Bei der künftigen GAP braucht es weiterhin zum Beispiel eine starke Ausgleichszulage, einer starke Agrarinvestitionsförderung, eine starke Ökolandbauförderung und starke Programme für ein wirksames Risikomanagement sowie eine auf Zukunftsorientierung ausgerichtete Stärkung von Junglandwirten/-innen bei der Übernahme von Verantwortung auf Bauernhöfen.
- Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind praxis- und sachorientiert weiterzuentwickeln, indem bewährte, regionsspezifische Maßnahmen und Programme mit ein- und mehrjährigen Maßnahmenangeboten – regional ausgestaltet und konzipiert werden.
2. Nationales Düngerecht:
Es bedarf einer grundlegenden, praxistauglichen Weiterentwicklung! Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Oktober die so genannten roten und gelben Gebiete in Bayern aufgehoben. Das Gericht hat eine fehlerhafte Grundlage aus dem Bundesrecht festgestellt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist federführend gefordert, das nationale Düngerecht auf eine rechtssichere und praxistaugliche Basis zu stellen, die eine am Nährstoffbedarf orientierte Düngung von Pflanzen und den Schutz des Wassers berücksichtigt. Es braucht eine Lösung nach dem Grundsatz Qualität vor Zeit zu erarbeiten.
3. Nutztierhaltung: Verunsicherung bei Landwirten beseitigen!
Die Bundespolitik muss endlich den verbindlichen Vorrang von nachhaltiger Tierhaltung im Bau- und Immissionsschutzrecht umsetzen. Zudem sind vereinfachte Genehmigung und Umsetzung von Um- und Neubauten sowie der langfristige Bestands- und Vertrauensschutz mit mindestens 20 Jahren auf den Weg zu bringen. Für die Investitionsförderung müssen Bund und Länder ausreichend Finanzierungsmittel sowie attraktive und verlässliche Förderbedingungen gewährleistet werden.
4. Schadnagerbekämpfung: Bisheriges Sachkundeverfahren beim Einsatz von Rodentiziden fortsetzen und die Permanentbeköderung weiter zulassen!
Bei der Bekämpfung von Schadnagern ist im Jahr 2026 in der Gefahrstoffverordnung wieder die bewährte Regelung für Landwirte herzustellen und damit die Anerkennung der inhaltlich angemessen erweiterten Sachkunde „Pflanzenschutz“. Bei der Biozidverordnung muss die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die bewährte, präventive Schadnagerbekämpfung durch eine Permanentbeköderung über Juni 2026 zulässig bleibt.
5. Handelsabkommen: Faire Regeln für die Landwirtschaft sicherstellen! Handel ist wichtig und richtig, wenn er auf fairen Regeln basiert. Zum Schutz der Landwirte und Verbraucher in Europa müssen beim Import von Nahrungsmitteln und Agrarerzeugnissen die europäischen Standards der Produktionsverfahren sichergestellt werden. Entsprechend ist die aktuelle Fassung des Agrarteils des Mercosurabkommens abzulehnen. Für die weiterhin geplanten Handelsabkommen der EU wie zum Beispiel mit Australien muss die Prozessqualität und das Tierwohl nach europäischen Standards gewährleistet werden.
6. EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Nein zu Bürokratiemonster für Landwirte und Waldbauern!
Es ist zu unterstützen, dass die EU-Kommission keine Erzeugnisse auf den EU-Markt hereinlassen will, die durch Entwaldung gewonnen wurden. Daraus jedoch eine Regelung zu konstruieren, die zu einem Bürokratiemonster mit Berichtspflichten für die bayerischen Landwirte und Forstwirte wird, wo nachweislich keine Entwaldung stattfindet, wird abgelehnt. Die bisher geplanten Vereinfachungen sind für die Land- und Forstwirtschaft nicht ausreichend.
7. Wiederherstellungs-Verordnung (W-VO): Aussetzen und überzogene Vorgaben aufheben! Die dort angelegte, grundsätzliche Herangehensweise mit starren Indikatoren und möglichen, massiven Einschränkungen für Kommunen, Landwirte und Forstwirte ist falsch. Es darf kein dogmatisches Zurück in einen statischen Zustand vorgeschrieben werden, der laut allen wissenschaftlichen Erkenntnissen in wenigen Jahrzehnten von vielen Standorten getilgt wird. So wird jegliches freiwillige Engagement von Land- und Forstwirtschaft gefährdet. Die W-VO muss unverzüglich in einem weiteren Vereinfachungspaket „Umweltrichtlinien“ der EU-Kommission aufgenommen und grundlegend überarbeitet werden.
8. EU-Nitratrichtlinie: Weiterentwicklung zu praxistauglichen Wasserschutz und zugleich Ernährungssicherung! Es ist eine Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens erforderlich, um den Schutz des Wassers, der den Landwirten wichtig ist, auch mit nachhaltiger Landbewirtschaftung zu gewährleisten.
9. EU-Ökoverordnung: Vor allem bei der Weidepflicht ist eine pragmatische Lösung für Betriebe nach wie vor erforderlich! Die Situation in der Auslegung der bisherigen EU-Ökoverordnung bezüglich der Weidepflicht ist nach wie für die bayerische Landwirtschaft völlig unbefriedigend. Ziel muss zeitnah eine pragmatische Lösung auf EU-Ebene sein, die die Balance bezüglich Tierwohl und Praxistauglichkeit für die vielfältigen Betriebsverhältnisse abbildet. Bei den Auslaufüberdachungen in der Rinder- und Schweinehaltung braucht es einen Bestandsschutz, um einen drohenden Rückbau bis Ende 2030 abzuwenden. Regulatorische Vorgaben des EU-Ökorechts blockieren viele Betriebe. Dazu zählen unter anderem die schon genannten Verschärfungen bei der Pflicht zur Weidehaltung, der drohende Rückbau bestehender Auslaufüberdachungen von Schweine- und Rinderställen sowie die fehlende rechtssichere Anerkennung innovativer Stallsysteme mit ineinander übergehenden Innen- und Außenbereichen.
10. EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED): Sonderrolle der Landwirtschaft mehr berücksichtigen!
Diese EU-Richtlinie verkennt bislang den Zielkonflikt von Klimaschutz und mehr Tierwohl. Dementsprechend bedarf es hier Nachbesserungen, die über die Vorschläge beim Vorschlag der EU-Kommission zum Umweltomnibus hinausgehen.
11. EU-Bodenschutzgesetz (SML): Zurücknahme einer doppelten Überwachungs-gesetzgebung!
Die vor einiger Zeit erst in Kraft getretenen, zusätzlichen Überwachungsregeln der EU beim Bodenschutz sind überflüssig und sind wieder zurückzunehmen. In Deutschland haben wir zum Bodenschutz bereits ausreichende und umfassende Gesetze.
12. Gemeinsame Marktorganisation der EU (GMO): Generelle Ausnahmemöglichkeit für Mitgliedstaaten hätte beim Trilogergebnis erreicht werden sollen!
Die EU-Kommission, Rat und Europaparlament haben sich im Trilog auf Änderungen bei der GMO am 5. März 2026 verständigt. Es ist gut, dass Genossenschaften wohl komplett von dem bürokratischen Verfahren ausgenommen werden können. Noch besser scheint das Ergebnis für andere Produkte wie Getreide, Gemüse oder Hopfen zu sein. Aber leider kritisch muss das Trilogergebnis im Bereich der Milch bewertet werden. Vor dem Hintergrund ist das Trilogergebnis für die deutsche und die bayerische Landwirtschaft nur ein Teilerfolg.
13. Pflanzenschutz: Pflanzengesundheit ist zu stärken und Ernten sind zu sichern! Beim Pflanzenschutz muss die Zulassung EU-weit einheitlich sein und beschleunigt werden. Der Wegfall von bewährten Wirkstoffen muss beendet und Lücken geschlossen werden.
14. Novelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG): Besser kein Gesetz, als ein schlechtes! Die im Koalitionsvertrag angekündigte grundlegende inhaltliche Überarbeitung macht nur Sinn, wenn zum einen auch weiterhin finanzielle Mittel für die Förderung der Weiterentwicklung der Tierhaltung bereitgestellt werden. Und es muss neben der Haltungsform gleichzeitig auch die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft (zum Beispiel im Außer-Haus-Verehr) vorangetrieben werden. Kann dies nicht erfüllt werden, ist dieses Gesetz in Gänze in Frage zu stellen.
15. Alternativkraftstoffe: Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer befreien!
Die Bundesregierung hat bei der Einführung der Steuerbefreiung von Biokraftstoffen und nicht-fossilen Alternativkraftstoffen für die Land- und Forstwirtschaft einfach ihren Auftrag gemäß Koalitionsvertrag umzusetzen. Zudem werden so fossile Energieträger ersetzt.
16. Biogas und Bioenergie: Planungssicherheit und Perspektiven sind überfällig!
Bei der anstehenden Novelle des Biomassepakets 2.0 muss die Bundesregierung gesetzliche Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Perspektiven und langfristige Planungssicherheit für die Biogaserzeuger und auch für die Energieerzeugung über Biomasse wie z.B. Holz schaffen.
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Unterstützer:
Die zuvor angeführten Themen und Anliegen unterstützen:
• Bayerische Jungbauernschaft e.V.: Landesvorsitzende Walburga Puff und Landesvorsitzender Thomas Fleischmann
• Familienbetriebe Land und Forst – Bayern e.V.: Vorsitzender Alexander Stärker
• Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.: Präsident Bernhard Breitsameter