Prävention: Investieren Sie in Ihre Gesundheit – mit Unterstützung der SVLFG
Förderung ausgewählter Land- und Forsttechnik – noch Zuschüsse sichern!
Unter diesen Voraussetzungen können Sie profitieren:
- Für jedes Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.
- Die Förderung ist begrenzt auf 25% des letzten LGB-Beitrags.
- Es werden maximal 25% des Anschaffungswerts bzw. der ausgewiesene Maximalwert übernommen.
- Es werden nur Neuanschaffungen gefördert.
- Der Antrag und die Zusage müssen vor dem Kauf des Produkts erfolgen. Also erst Antrag stellen, die Zusage der LBG abwarten und dann kaufen.
- Der Antrag muss über das Versichertenportal gestellt werden. Wie das funktioniert erklärt die LBG hier: www.svlfg.de/Praemiensystem#f5ffec71
Das wird gefördert
Branchenunabhängig:
- Defibrillator bis 300 €
- Gebläseunterstütztes Atemgerät bis 300 €
- Höhenverstellbare Schreibtische bis 200€
- Kameragestützte Personenerkennung bis 500 €
- Otoplastiken (In-Ohr-Gehörschutz) bis 75€
- Personenschutzschalter bis 50 €
- Podestleiter bis 200 €
- Radwechselwagen bis 250 €
- Sonnenschutzprodukte (z.B. Kühlkleidung) bis 800 €
- Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) bis 375 €
- Um- und Nachrüstsysteme von ELR-Gurtsystemen bis 100 €
Für den Gartenbau werden weitere Sicherheitssysteme gefördert.
Für die Landwirtschaft:
- Fang- und Behandlungsstand für Rinder, Pferde, Schafe bis 1.250 €
- Gaswarngeräte bis 625 €
- Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder bis 175 €
- Kälberfangkorb bis 750 €
- OPG Schutzvorrichtung für Frontlaser bis 250 €
- Traktoren-Kabinenfilter für Pflanzenschutzanwendung bis 175 €
Für die Forstarbeit:
Häufigste Unfallursache im Forst sind herabfallende Baumteile. Aufgrund der vielerorts extremen Trockenheit und damit zunehmenden Zahl an Totholzästen („Witwenmacher“) in den Baumkronen, v.a. bei den Laubhölzern, werden die Fällarbeiten am stehenden Baum heuer noch gefahrenträchtiger. Machen Sie deshalb vor der Fällung immer eine gründliche Gefahrenbeurteilung und setzen Sie möglichst sichere Arbeitsverfahren ein.
Förderfähig sind folgende Gerätschaften:
- Funkgesteuerte Fällkeile bis 600 €
- Gehörschutz mit Funk bis 300 €
- Pflegegeräte für die Jungbestandspflege bis 300 €
- Notrufgeräte bis 300 €
- Mobiles Press-System für Seilendverbindungen bis 625 €
- PNA-Geräte (Personen-Notsignalgeräte) bis 375 €
- Schalldämpfer für Jagdwaffen bis 200 €
- Spillwinden bis 375 €
Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der SVLFG unter www.svlfg.de/Praemiensystem
Jetzt registrieren und profitieren
Noch sind Fördermittel vorhanden - sichern Sie sich jetzt noch Zuschüsse!
So geht's:
- Registrieren Sie sich im Versichertenportal der SVLFG unter: www.svlfg.de/Praemiensystem#f5ffec71
- Antragsformulare im Versichertenportal ausfüllen und abschicken