Euro-Scheine liegen unter einem gelben Zapfhahn
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Agrardieselantrag Beratung

Der BBV hilft Ihnen gerne weiter

Viele Land- und Forstwirte können für den verbrauchten Agrardiesel einen Antrag auf Steuererstattung beim Hauptzollamt stellen. Die BBV-Fachberater an Ihrer Geschäftsstelle erläutern Ihnen gerne wie die Antragsstellung beim Zoll funktioniert und helfen Ihnen bei der Durchführung.

Wie funktioniert die Beratung zum Agrardieselantrag?

Die Berater informieren Sie über:

  • die Frist für die Antragsstellung
  • welche Formulare Sie benötigen
  • Hilfe beim Ausfüllen des Antrags
  • Richtige Wahl der Antragsform (elektronisch, Papier)
  • uvm.

und füllen mit Ihnen bei Bedarf den Antrag aus.

Welche Vorteile bietet die Beratung zum Agrardieselantrag

  • Sie müssen sich nicht durch die Formulierungen des Antrags kämpfen.
  • Sie haben Sicherheit bei der Antragsstellung.
  • Sie müssen sich nicht mit Neuerungen befassen, die Agrarberater sind auf dem neuesten Stand und informieren Sie gerne.
  • Bei Fragen können Sie sich an Ihren Fachberater wenden. 

Für wen ist die Beratung zum Agrardieselantrag geeignet?

Für alle Landwirte, die bei der Antragsstellung unsicher sind oder Fragen haben.

Online Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal)

Im letzten Jahr kam es zu größeren Änderungen bei der Antragstellung für die Agrardieselvergütung. Die Online-Antragstellung bis 30.09.2023 kann ausschließlich über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) unter www.zoll-portal.de erfolgen.

Eine Erneuerung ist wichtig: Der Zoll setzt wegen eines ausstehenden Urteils des Bundesfinanzhofes die Antragsfrist aus. Wer in diesem Jahr die Antragsfrist für die Abgabe des Agrardieselantrags verpasst hat, hat jetzt eine Chance, doch noch die Steuerentlastung zu erhalten und seinen Antrag bis zum 31.12.2023 einzureichen.

Weitere Informationen:

Zoll online - Agrardieselentlastung - Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

 

Antragstellung in Papierform

Aber was ist mit den Betrieben, die z.B. nicht die technischen Möglichkeiten haben, um das neue Online-Verfahren zu nutzen?

Für diese bleibt zunächst für den Übergangszeitraum von insgesamt drei Jahren (Antragstellung 2021 bis einschließlich 2023) die Möglichkeit der Antragstellung in Papierform.

Agrardieselantrag 2022 lang (Formular 1140)

Agrardieselantrag 2022 kurz (Formular 1142)

Weitere Infos:

Haben Sie noch Fragen? Oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Dann wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle: >>zu Ihrer Geschäftsstelle

Die Beratung zum Agrardieselantrag ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Weitere Informationen erhalten Sie an Ihrer Geschäftsstelle.

Unser Wissen ist Ihr persönliches und betriebliches Kapital – nutzen Sie diese Chance!