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Obst-Beeren
© BBV

Obst und Gemüse im Verpackungsrecht

BBV fordert praxisnahe Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung ohne zusätzliche Belastungen

03.12.2025 | Der BBV hat im Rahmen einer Anhörung zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 klar Stellung bezogen und die Notwendigkeit einer Referenzliste für Ausnahmen von Obst und Gemüse unter 1,5 kg deutlich gemacht.

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die am 12. August 2026 weitgehend gültig wird, erfordert eine Neufassung des bisherigen Verpackungsgesetzes. Der Bayerische Bauernverband warnt vor unnötiger zusätzlicher Bürokratie bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Deutschland verfügt bereits über gut funktionierende Mehrweg- und Rücknahmesysteme – eine weitere Verschärfung ist nicht erforderlich.

Besonders für den Obst- und Gemüsesektor hätten pauschale Verbote von Kunststoffverpackungen große negative Folgen. Verpackungen schützen empfindliche Waren, verhindern Lebensmittelverluste und erfüllen wichtige Funktionen wie Kennzeichnung und Hygiene. Ein Verbot für Verpackungen unter 1,5 kg würde zu mehr Verderb, höheren Abschriften im Handel und zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen für regionale Erzeuger führen – denn importierte Ware könnte weiterhin verpackt angeboten werden.

Der BBV fordert eine nationale Referenzliste für Ausnahmen sowie eine klare Regelung, dass künftig der Hersteller der unbefüllten Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Eine Ausweitung der Systembeteiligung auf Transportverpackungen lehnen wir ab, da diese im B2B-Bereich verbleiben und über bestehende Rücknahmesysteme erfasst sind.

Es braucht eine praxisnahe Umsetzung ohne zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft.

Die ganze Stellungnahme im Folgenden:

Anhörung der Länder und Verbände zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Im Zeitraum vom 17.11.2025, 13 Uhr, bis 05.12.2025, 23:00 Uhr, findet die Konsultation zum Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) findet statt. Die Auswertung der Antworten erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Die eingereichte Stellungnahme lesen Sie als vollständigen Text untenstehend. Daneben hat der BBV ein Schreiben an StMin Kaniber und StM Glauber verfasst.