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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf 1.1.27 verschoben
Zeit nutzen, um das Gesetz grundlegend neu aufzustellen
17.12.2025 | Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich darauf geeinigt, den Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Dieser Aufschub ist unbedingt nötig. Die Zeit muss genutzt werden, um das Gesetz grundlegend neu aufzustellen.
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