Kunden kaufen in einem Hofladen ein.
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Zum 1. Januar 2024: Neuer Einwegkunststoff-Fonds

Abgabe betrifft auch direktvermarktende Betriebe

21.12.2023 | Ab dem 1. Januar 2024 wird von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoff-Produkte eine Abgabe erhoben, die das Einsammeln von Abfällen im öffentlichen Raum durch die Kommunen finanzieren soll. Auf direktvermarktende Betriebe, die ihre Lebensmittelerzeugnisse in Einweg-Verpackungen aus Kunststoff verkaufen, kommen zusätzliche Kosten zu.

Mit sehr wenig Vorwarnung führt die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 diese Fondsabgabe für bestimmte Einwegkunststoff-Produkte ein. Besonders betroffen sind dünne Plastiktüten und Trinkbecher (z. B. für Kaffee, Ausschankbecher, etc.), aber auch Snackverpackungen (z.B. Salatschalen für angerichteten Salat, Styropor-Klappschalen, Siegelschalen, etc.). Die Höhe der Fondsabgabe wird nach Gewicht und Produktklasse ermittelt und macht zwischen ca. 3 und 400 Prozent des Produktpreises aus. Aufgrund der relevanten Beträge werden die Hersteller dies zweifelsohne an die Kunden weiterreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt, das wir gemeinsam mit EadB-Partner Winkler & Schorn entwickelt haben.

Informationen und Empfehlungen zum Einwegkunststoff-Fonds