Corona Fragen und Antworten
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Passierschein für Ihre Mitarbeiter und Anderes

Ausgangsbeschränkungen und "Kontaktverbote"

26.03.2020 | Bei einer möglichen Polizeikontrolle ist es von Vorteil, wenn ein Passierschein vorgezeigt werden kann. Eine Bestätigung für Ihre mitarbeitende Familienangehörige bzw. Mitarbeiter finden Sie hier! 

Die Landwirtschaft ist systemrelevant und stellt über die Erzeugung von Lebensmitteln die Existenz der heimischen Bevölkerung sicher. Die Arbeit in der Landwirtschaft stellt deshalb einen trifftigen Grund dar, um aufgrund dieser beruflichen Tätigkeit nicht der Ausgangsbeschränkung zu unterliegen. Davon betroffen sind Landwirte und deren Mitarbeiter, Diesbezüglich ist es sinnvoll, bei Kontrollen den BBV-Mitgliedsausweis mitzuführen, um einen geeigneten Nachweis vorlegen zu können. Für Mitarbeiter auf landwirtschaftlichen Betrieben wird empfohlen, eine Arbeitgeberbestätigung (siehe Mitgliederbereich) auszustellen. Sollten unaufschiebbare Arbeiten, wie Stall-, Bestell-, Pflege- und Erntearbeiten vorliegen und die Mitarbeit einer betriebsfremden Kraft zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sein, so ist dies ebenfalls zulässig. Auch hier wird das Mitführen einer Bescheinigung, ausgefertigt durch den betreffenden  Landwirt, empfohlen. Auf jeden Fall sind die allgemeinen Vorgaben (Genügender Abstand, kein direkter Kontakt, Händewaschen) einzuhalten. Ansonsten sind soziale Kontakte zu anderen Personen zu minimieren.
Waldbesitzer können notwendige Waldarbeiten, insbesondere die Aufarbeitung von Schadholz, durchführen. Neben den Bestimmungen zu Corona sind hier unbedingt die Grundsätze zum Unfallschutz (nicht alleine in den Wald, persönliche Schutzausrüstung etc.) einzuhalten.

Die Besorgung von Betriebsmitteln, auch die Abholung von Ersatzteilen und Geräten, ist zulässig. Der Agrar- und Landhandel ist nach wie vor erreichbar und ausreichend bevorratet. 

Ausgangsbeschränkung und "Kontaktverbote" - Was ist in Bayern zu beachten?

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Corona Knigge
Bleiben Sie gesund - Beachten Sie auf die Maßnahmen!

Passierschein für mitarbeitende Familienangehörige

Was ist in Bayern zu beachten?

Soforthilfe Corona
Diese können auch landwirtschaftliche Unternehmen, in erster Linie mit einem gewerblichen Nebenbetrieb (Urlaub auf dem Bauernhof, Hofcafé u. a.),  nutzen, soweit sie durch Corona gravierende Liquiditätsengpässe haben oder existenziell bedroht sind. Das vorhandene Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung sieht dazu für Betriebe mit bis zu 5 Erwerbstätigen 5.000 Euro vor. Die Soforthilfe ist über das Funktionspostfach der Regierung der Oberpfalz  corona-soforhilfe-fuer-unternehmen@reg-opf.bayern.de zu beantragen. Das Antragsformular ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ eingestellt.

Achtung! Die Existenzbedrohung bzw. massive Liquiditätsengpässe durch die Corona-Folgen müssen belegt werden können.

Ein weitergehendes, eigenständiges Soforthilfeprogramm für Landwirte auf Bundes- oder Landesebene ist zurzeit noch nicht vorhanden. Der BBV Regensburg fordert dies angesichts der weiteren Entwicklung ein.

Landwirte mit Liquiditätsproblemen werden in erster Linie auf die speziellen Liquiditätskredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die über die Hausbank zu beantragen sind, hingewiesen.


Mehrfachantrag Online
Trotz Corona-Krise soll an der Antragsfrist 15. Mai für GAP-Direktzahlungen festgehalten werden, um ein Verschieben der Auszahlungstermine Ende des Jahres zu vermeiden. Die EU würde eine solche Verschiebung um vier Wochen zulassen, hat jedoch keine Änderungen am Kontrollregime festgelegt.


Düngebedarfsermittlung und Nährstoffvergleich
Durch die Beschränkungen im Dienstbetrieb wurde die Erstellung von Düngebedarfsermittlungen und Nährstoffvergleichen erschwert. Deshalb hat sich der BBV bei Landwirtschaftsministerin Kaniber deutlich für Fristverlängerungen eingesetzt.  Zur Fristwahrung ist deshalb bei Betriebskontrollen eine Auftragsbestätigung des Dienstleisters vorzulegen. Die bisherige Sonderregelung für die Düngebedarfsermittlung, die am 31. März 2020 ausläuft wird nun bis auf Weiteres verlängert und betrifft nun auch den Nährstoffvergleich.

Saisonarbeitskräfte
Sollten Sie Saisonarbeitskräfte für ihren Betrieb suchen, können Sie die Online-Portale www.Saisonarbeit-in-Deutschland.de oder/und www.daslandhilft.de nutzen.

Weitere Informationen, Merkblätter rund um Corona und Landwirtschaft finden Sie auf dieser Homepage unter www.BayerischerBauernVerband.de/Corona.