Trockenheit2
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Futtergewinnung auf Brachen möglich

Brachen im Landkreis Miesbach wegen Trockenheit zur Futternutzung freigegeben

Freigabe gilt ab 01.08.2018

03.08.2018 | Futtergewinnung auf Brachen frei

Seit einigen Wochen haben wir uns dafür eingesetzt: Nun hat Landwirtschaftsministerin Kaniber in einigen besonders von der Trockenheit oder Hagelschäden betroffenen Landkreisen, darunter Miesbach, ab dem 01.08.2018 Brachen zur Futternutzung und Beweidung freigegeben. Darunter fallen Greening- und glöZ-Brachen. Der Aufwuchs darf auch als Futter im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte weitergegeben werden. Wenn für die betreffenden Flächen zusätzlich Agrarumweltmaßnahmen (KULAP oder VNP) beantragt wurden, muss die Futternutzung vorab mit dem AELF Holzkirchen abgestimmt werden.

Darüber hinaus könnten Landwirte auch jetzt noch in Abstimmung mit dem AELF beantragte ÖVF sanktionslos ändern, indem sie beispielsweise eine ÖVF-Brache wieder in die Nutzung nehmen und als Ersatz bis 01.10.2018 ÖVF-Zwischenfrüchte anbauen. Auch können Betriebe auf der BBV-Hiomepage in der Futterbörse Verkaufsangebote einsehen und Kaufgesuche einstellen.