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Vereinfachung und Bürokratieabbau machen, anstatt darüber reden!

10-Punkte-Katalog des Bayerischen Bauernverbandes zum angekündigten Herbst der Reformen der Bundesregierung

17.10.2025 | Mit dem Ziel, in Deutschland einen nachhaltigen Aufbruch für Wirtschaftswachstum, Stabilität und nachhaltige Perspektiven zu initiieren, hat Bundeskanzler Friedrich Merz den Herbst der Reformen als Auftrag an die gesamte Bundesregierung erklärt.

Für die Land- und Forstwirtschaft braucht es dringend mehr Regierungshandeln für spürbare Vereinfachungen sowie für einen tiefgreifenden Abbau von Überbürokratisierung und Überregulierung auf europäischer und nationaler Ebene. 

An die Bundesregierung richtet der Bayerische Bauernverband folgenden 10-Punkte-Katalog:

1. Naturwiederherstellungs-Verordnung (W-VO)

Aufnahme ins Vereinfachungspaket „Umweltrichtlinien“ der EU-Kommission, das bis Ende 2025 erstellt werden soll, und substanzielle Vereinfachungen. Zum Schutz des Eigentums ist die aktuelle W-VO auszusetzen und aufzuheben.    

Umsetzung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD: 
"Wir setzen uns bei der europäischen Wiederherstellungsverordnung für Erleichterungen ein." 
 

2. Entwaldungsverordnung (EUDR)

Unterstützung der erneuten Verschiebung des Starts um ein Jahr und zugleich Aufnahme ins Vereinfachungspaket „Umweltrichtlinien“ der EU-Kommission, um die Ergänzung für die vierte Risikogruppe – Null-Risiko-Kategorie – und den  Wegfall der einzelbetrieblichen Informationspflichten auf den Weg zu bringen. 

Umsetzung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD: 
"Unnötige Belastungen durch die europäische Ebene verhindern wir. Dazu gehört, dass EUDR durch die Einführung der „Null-Risiko-Variante“ keine Anwendung findet."

3. Gemeinsame Marktorganisation (GMO)

Nein zur europaweiten Verpflichtung zu staatlich verordneter Planwirtschaft bei Menge und Preis für Agrarerzeugnisse über Artikel 148 und Artikel 168. Es muss eine Wahlmöglichkeit der Mitgliedstaaten am Ende gewährleistet werden. 

Die Bundesregierung muss jetzt eine Mehrheit im EU-Rat organisieren, um wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe für die deutschen Landwirte zu verhindern.

4. Düngerecht und EU-Nitratrichtlinie:

Umsetzung des von der EU geforderten Monitorings und Einführung von einzelbetrieblichen Regelungen in Deutschland, Überarbeitung der EU-Nitratrichtlinie im Sinne von Praxistauglichkeit und sachorientierter, ganzheitlicher Verursacherbezogenheit sowie entsprechender Weiterentwicklung des nationalen Düngerechts.

Umsetzung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD: 
"Wir werden das mit der EU-Kommission vereinbarte Monitoring im Düngegesetz verankern. Wir schaffen ein Instrument, um zukünftig die besonders wasserschonend wirtschaftenden Betriebe in roten Gebieten von Auflagen zu befreien."

5. Pflanzenschutz

Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln verbessern, indem vor allem Zulassungsverfahren beschleunigt werden und eine ausreichende Verfügbarkeit von Wirkstoffen gewährleistet wird.; Abschaffung der Unterschriftenpflicht für Online-Fortbildungen zur Pflanzenschutzsachkunde.

Die Bundesregierung muss vor allem die Beteiligung von Bundesbehörden auf fach- und sachkundige Stellen konzentrieren. Zudem ist der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umzusetzen:  

"Der effiziente Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein wichtiges Instrument der landwirtschaftlichen Erzeugung. Wir werden die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit sorgen. Gleichzeitig reduzieren wir den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Pflanzenschutz."

6. Novelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG)

Die im Koalitionsvertrag angekündigte grundlegende inhaltliche Überarbeitung macht nur Sinn, wenn zum einen auch weiterhin finanzielle Mittel für die Förderung der Weiterentwicklung der Tierhaltung bereitgestellt werden sowie neben der Haltungsform gleichzeitig auch die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft (zum Beispiel im Außer-Haus-Verzehr) vorangetrieben wird. Kann dies nicht erfüllt werden, ist im Sinne einer glaubwürdigen Gesamtstrategie das THKG in Gänze in Frage zu stellen.

Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, muss die Bundesregierung bei der inhaltlichen Überarbeitung insbesondere die verpflichtende Einbeziehung von ausländischen Produkten zufriedenstellend regeln, unnötige Bürokratie vermeiden, bewährte Systeme der Wirtschaft miteinbeziehen und das so genannte „Downgrading“ von Produkten ermöglichen. Der Zeitrahmen 1.3.2026 ist dafür zu knapp und muss noch einmal verlängert werden.

7. Tierhaltung und Stallbau

Festschreibung des verbindlichen Vorrangs von nachhaltiger Tierhaltung im Bau- und Immissionsschutzrecht, vereinfachte Genehmigung und Umsetzung von Um- und Neubauten sowie langfristiger Bestands- und Vertrauensschutz.

Umsetzung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD: 
"Wir bekennen uns zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Wir schaffen genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau ab und schaffen Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe für mindestens 20 Jahre und ermöglichen im Baugesetzbuch (BauGB) einen unkomplizierten Tierartenwechsel."

8. Wildtiermanagement bei Wolf und weiteren Problemtierarten

Beantragung und Anerkennung des günstigen Erhaltungszustandes beim Wolf auch für die alpinen Regionen in Deutschland sowie Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht; zudem Einführung der Grundlagen für ein generelles Wildtiermanagement bei Problemtierarten wie Biber, Fischotter, Saatkrähen, Wildgänsen usw., um die Gefährdung der nachhaltigen Land- und Teichbewirtschaftung zu vermeiden.

Umsetzung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD: 
"Wir setzen die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf."

9. Steuerliche Risikoausgleichsrücklage

Stärkung und damit Vereinfachung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge für land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe.    

Umsetzung des Koalitionsvertrags CDU/CSU und SPD
"Wir werden eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage sowie weitere finanzielle Anreize zur Wettbewerbsfähigkeit schaffen und ausbauen."

10. Bekämpfung von Schadnagern

Wiederherstellung der bewährten Regelung für Landwirte in der Gefahrstoffverordnung und der Anerkennung der Sachkunde „Pflanzenschutz“. 

Die Bundesregierung muss im Sinne des Praxischecks überzogene Regelungen zurückführen.

 

 

Am einfachsten und schnellstens erfolgt Bürokratieabbau, wenn seitens der Politik nichts Neues und Zusätzliches an Regelungs-, Dokumentations-, Nachweis- und Kontrollbürokratie entsteht.

Nach wie vor sind auf EU-Ebene ein zusätzliches Waldüberwachungsgesetz und ein zusätzliches Bodenüberwachungsgesetz geplant: Die Politik muss hier die Notbremse ziehen!

 

(PDF) BBV-10-Punkte-Katalog: Vereinfachungen zum Herbst der Reformen (Stand: 17.10.2025)