Düngeverordnung
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Unterstützende Maßnahmen jetzt auf den Weg bringen!

Position des Präsidiums des BBV

25.05.2020 | Bei politischen Beratungen über die Novelle der Düngeverordnung hat sich der Bauernverband gegenüber der Bundespolitik intensiv für Korrekturen bei den praxisfremden Auflagenvorschlägen eingesetzt.

Dies hat mit dazu beigetragen, dass der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 30. Januar 2020 eine Milliarde Euro zusätzlicher Mittel für die Landwirtschaft in den kommenden vier Jahren angekündigt hat. Dies gerade im Hinblick darauf, um Maßnahmen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe angesichts der gewaltigen Herausforderungen voranzubringen. Bis heute ist hier nichts passiert, aber die neue Düngeverordnung mit erheblichen Verschärfungen ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten.

Für die Verwendung der geplanten, zusätzlichen Gelder verlangen die Mitglieder des Bayerischen Bauernverbandes von der Bundesregierung, dass bei den anstehenden Herausforderungen die besonders betroffenen Regionen und Betriebe über Maßnahmen, Verfahren und Konzepte wirksam unterstützt werden.

Als grundsätzliche Positionen und Anliegen zur Verwendung der Bundesmilliarde fordern die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes  insbesondere:

  • Ausbau und Stärkung von Wasserkooperationen, vor allem Unterstützung von spezifischen Wasserschutzkonzepten und -maßnahmen
  • Förderung von Verwertungskooperationen für Wirtschaftsdünger (Technologie, Verfahren [La-ger, Transport usw.], Zusammenarbeit, usw.)
  • Anschubfinanzierung bzw. finanzielle Anreize für die Gülleaufnahme bei viehlosen Betrieben: Ersatz von Mineraldünger durch Bereitstellung von organischen Nährstoffen
  • Förderung zum Erhalt und Ausbau des Humushaushalts auf Landwirtschaftsflächen (z.B. CO2-Sequestrierung)
  • Unterstützung von praxistauglichen Verfahren bei den Verwertung von Wirtschaftsdüngern vor allem auch für klein strukturierte Regionen und Betriebe
  • Förderung von emissionsmindernder Gülleausbringung als Agrarumwelt-Klimaschutz-Maßnahme zum Beispiel über den flächenbezogenen Einsatz
  • Förderung des flächenbezogenen Einsatzes von digital unterstützter Düngetechnik
  • Förderung von Anschaffung und des Einsatzes von innovativen Aufbereitungs- und Verwer-tungsverfahren
  • Unterstützung weiterer, wirksamer Separierungsverfahren für mobilen und stationären Einsatz
  • Unterstützung der Erweiterung bzw. des Neubaus von Gülle- , Kompost- und Festmistlager vor allem auch über unbürokratischere Bauverfahren mit pragmatischen Vorgaben zur Dichtheit und beschleunigten Genehmigungsverfahren
  • Unterstützung von Beratung, Konzeptentwicklung und Anschubfinanzierung für einzelbetriebliche Neuausrichtungen und neue Geschäftsfelder.
  • Ausbau von Forschung und Entwicklung von zusätzlichen und ressourceneffizienten Anbaumethoden sowie von innovativen Verfahren wie zum Beispiel Einsatz von Pflanzenstärkungsmittel, Biologicals usw. – gerade auch über Trockenforschungsprojekte auf realen Landwirtschaftsbetrieben
  • Einrichtung, Betreuung und Begleitung von Experimentierfeldern für klimaangepasste Land-wirtschaft auf bestehenden Landwirtschaftsbetrieben in allen relevanten Regionen und für alle Formen von Landwirtschaftsbetrieben im Sinne von on-farm-research
  • Einführung von innovativen Wasserspeicherungs-  und Beregnungsverfahren, um nachhaltiges, einzelbetriebliches Risikomanagement und eine solide Nährstoffeffizienz zu stärken.

Hier steht Ihnen die gesamte Position zum kostenfreien Download (pdf) zur Verfügung.