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Die Europaflagge
© Grecaud Paul - fotolia.com

Mehrjähriger Finanzrahmen und EU-Agrarpolitik von 2028 bis 2034

Bisherige Vorschläge, vor allem zum Agrarbudget, sind nicht akzeptabel!

03.11.2025 | Kernpositionen und 10-Punkte-Katalog des Bayerischen Bauernverbandes zu den Vorschlägen der EU-Kommission zu MFR und GAP 2028 bis 2034

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist für die nationale und europäische Landwirtschaft existenziell, sorgt für Ernährungssicherheit, für wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit, fördert eine nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung und stärkt die Vitalität ländlicher Räume. Die Land- und Forstwirtschaft leistet zudem Beiträge zu Erneuerbaren Energien, Dekarbonisierung, Ressourcenschutz und Biodiversität. Das gilt ausdrücklich auch für die rund 100.000 familiengeführten Landwirtschaftsbetriebe in Bayern. Die bayerische Land- und Forstwirtschaft sichert im ländlichen Raum gemeinsam mit den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen jeden siebten Arbeitsplatz und damit erheblich an Wirtschaftskraft.

Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2025 die Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zu Eckpunkten der EU-Agrarpolitik (GAP) von 2028 bis 2034 vorgestellt. Die Kommissionsvorschläge sehen für den für die Landwirtschaftsbetriebe gesichert angedachten Finanzteil massive Kürzungen von mehr als 20 Prozent vor. Das ist nicht akzeptabel.

Die Mitglieder des Landesfachausschusses für Agrarpolitik und Ländlichen Raum haben am 1. Oktober 2025 Empfehlungen für Verbandspositionen vereinbart.

Die Kreisobmänner und Stellv. Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes haben die Empfehlungen auf ihrer Herbsttatgung beraten und folgende Haltung und Forderungen für die aktuellen Beratungen zu MFR und zur GAP von 2028 bis 2034 beschlossen:

Kernpositionen

Die KOM-Vorschläge sind vor allem beim Agrarbudget 2028 bis 2034 nicht akzeptabel: Die EU-Landwirtschaft braucht für ein starkes Europa mehr Geld.
 

  • Nötig sind mindestens rund 450 Mrd. Euro EU-Mittel für die künftigen sieben Jahre für die GAP mit 1. und 2. Säule und zwar gemäß der bisherigen Struktur der GAP: das sind 40 Cent/Tag für alle EU-Bürger/-innen für Ernährungssicherung und alle weiteren Leistungen der Bauernfamilien.
  • Nötig sind Vereinfachung und Verschlankung.
  • Nötig ist der Erhalt einer gemeinsamen Kernstruktur europäischer Agrarpolitik mit zwei Säulen.
  • Nein zur Renationalisierung der GAP und Nein zu damit ebenso verbundenen Wettbewerbsverzerrungen.
  • Ernährungssicherung muss vorrangig sichergestellt werden - neben Beiträgen zu Dekarbonisierung, Ressourcenschutz und Biodiversität.
  • Nötig ist die Wiederherstellung eines ausreichenden und wirksamen Pflanzenschutzes zur Gesunderhaltung von Nutzpflanzen - gerade im Obst-, Wein- und Gemüsebau - sowie gegen Missernten.

10-Punkte-Katalog

  1. Der Kern und die bisherigen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik gemäß Art. 39 Römische Verträge sind fortzusetzen.
     
  2. Eine hohe Einkommenswirksamkeit der GAP ist weiterhin zu gewährleisten.
     
  3. Nein zu einem „Bürokratiemonster“ und Nein zu den darin enthaltenen Unsicherheitsfaktoren über das vorgeschlagene Konzept „Nationaler und regionaler Partnerschaftsplan“ (NRP-Plan).
     
  4. Dringend nötig sind Vereinfachung und Bürokratieabbau für alle Betriebe, statt „green per definition“ für einen Teil von Betrieben beim vorgeschlagenen „farm-stewardship“, und zwar durch
    • eine Reduzierung der Kriterien im Vergleich zur bisherigen Konditionalität sowie
    • eine niederschwellige und praxistaugliche Ausgestaltung, einheitlich in der EU.
     
  5. Bei der vorgeschlagenen Regelung „Aktiver Landwirt“ muss bei der GAP sichergestellt werden,
    • dass kein neues Verfahren und keine Einkommensnachweise nötig sind sowie
    • dass kein Ausschluss von Nebenerwerbsbetrieben und diversifizierten Betrieben (z.B. Urlaub auf dem Bauernhof) erfolgt.
    Anderweitig wird ein genereller Ausschluss von Landwirten/-innen ab Rentenalter abgelehnt.
     
  6. Wichtig ist eine einheitliche Basisprämie (flächenbezogene Einkommensunterstützung) mit mindestens 225 Euro/ha als Ausgleich für bestehende EU-Standards, aber kein „bunter“ Strauß an Prämienvielfalt mit aufwendiger Nachweisbürokratie bezüglich Bedürftigkeit.
     
  7. Wichtig sind der Erste-Hektare-Zuschlag und ein Kleinflächen-Zuschlag: Stärkung familiengeführter Landwirtschaftsbetriebe.
     
  8. Bei den gekoppelten Direktzahlungen ist Maß zu halten, indem
    • grundsätzlich keine Ausweitung gegenüber bisher im jeweiligen Mitgliedstaat erfolgt und
    • hier Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten ausgeschlossen werden.
     
  9. Zwingend bedarf es weiterhin zum Beispiel einer starken Ausgleichszulage, einer starken Agrarinvestitionsförderung und starker Programme für ein wirksames Risikomanagement sowie der Stärkung von Junglandwirten/-innen vor allem über angemessene „Start“-Förderung bei Übernahme von Betriebsverantwortung.
     
  10. Vorrang müssen freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen haben, die über bewährte, regionsspezifische Maßnahmen und Programme mit ein- und mehrjährigen Maßnahmenangeboten – regional ausgestaltet und umgesetzt werden.
     

Grundsätzliches Anliegen ist zudem der Erhalt und noch mehr Effizienz bei den bewährten
Strukturen, Systemen und Verfahren in den Bundesländern , vor allem bei der Antragstellung.

MFR und GAP ab 2028 Vorschläge zum Download