Biogasanlage
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Heimische Bioenergieerzeugung nicht gefährden

Positionen der Mitglieder der Präsidentenkonferenz des BBV

27.10.2022 | Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes spricht sich gegen die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Strompreisabschöpfung bei Bioenergie aus.

Im zukünftigen Energiemix ist die Land- und Forstwirtschaft Teil der Lösung. Die Landwirtschaft kann sowohl Nahrungsmittel als auch Energie erzeugen.

Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes unterstützt das Ziel der Bundesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Damit kann neben der Verbesserung der Versorgungssicherheit gleichzeitig der Umstieg von fossilen klimaschädlichen Energien hin zu klimaschonenden Energien beschleunigt werden. Die bayerische Land- und Forstwirtschaft leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag zur regionalen und für die Verbraucher bezahlbaren Energieversorgung.

Leider verkennt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) diesen wichtigen Beitrag der Landwirtschaft zur Energieversorgung völlig. So wurden am 19.10.2022 erste Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt, wie die EU-Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösen in Deutschland umgesetzt werden soll. Diese sehen für die Stromerzeugung aus Biomasse (außer Biomethan) vor, 90 Prozent aller Strommarkterlöse oberhalb eines Referenzwertes abzuschöpfen, der der bisherigen Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zuzüglich eines Puffers von 3 Ct./kWh entspricht. Dies soll nicht nur für künftige Strommarkterlöse gelten, sondern rückwirkend ab März 2022.

Für eine Biogasanlage bedeutet dies, dass bei einem zum Beispiel anzulegenden Wert von 20 Ct./kWh EEG Vergütung und einem aktuellen Markterlös in einem von Monat 33 Ct./kWh, die Erlöse oberhalb von 23 Ct./kWh (20 Ct. + 3 Ct. Sicherheitsmarge) zu 90 % abgeschöpft werden. Die Anlage würde von 10 Ct., oberhalb der 23 Ct. nur 1 Ct. behalten dürfen, also insgesamt nur 24 Ct. statt 33 Cent.
Und während Steinkohlekraftwerke mit dem Argument gestiegener Kosten von der Abschöpfung ausgenommen werden, soll das für Bioenergieanlagen nicht gelten. Dabei befinden sich diese in einer vergleichbaren Situation. In den letzten Jahren sind die Kosten für technische Komponenten und Betriebsstoffe stark gestiegen. Zusätzlich kam es mit Beginn des Ukrainekriegs zu weiteren starken Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Rohstoffen und Holz.

Die Gestehungskosten für eine kWh elektrisch aus Biogas liegen bei einem Getreidepreis von 28€/dt bei ca. 34Ct. /kWh.
Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes fordert daher eindringlich, auch Bioenergieanlagen aus der EU-Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösen auszunehmen.

Würden die Vorschläge des BMWK umgesetzt, würden viele Bioenergieanlagen ihre Produktion komplett einstellen müssen. Dem Energiemarkt würden dadurch rund 5,9 GW gesicherte Leistung und damit 34 TWh Strom sowie 17 TWh Wärme verloren gehen. In der aktuellen Situation, in der es um jede KWh zur Sicherung unser aller Energieversorgung geht, ist dieser Vorschlag der Bundesregierung völlig unverständlich und kontraproduktiv.

Energie aus Bioenergieanlagen ist die einzige grundlastfähige und planbare, erneuerbare Energie. Das macht sie unverzichtbar für eine erfolgreiche Energiewende. Deshalb dürfen die vorgestellten Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums nicht zur Anwendung kommen.