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Novelle der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO)

Bundeslandwirtschaftsministerium führt für acht Produktbereiche gesonderte Anhörungen durch

Nachdem das EU-Parlament im Juli Am 16. Juni die Reformvorschläge zur GMO beschlossen hat, inklusive der Artikel 148 und 168, rücken europaweit schriftliche Lieferverträge für Milch, Getreide, Obst und Gemüse näher. Nun hat das Bundeslandwirtschaftsministerium für acht Produktbereiche Anhörungen durchgeführt. Das sagt der BBV:

Auf dieser Seite:

Vom 29.9.2026 bis 1.10.2026 hat das BMLEH Anhörungen zu acht Produktbereichen durchgeführt: 

  1. Milch und Milcherzeugnisse
  2. Ackerkulturen und Saatgut 
  3. Hopfen
  4. Gartenbauerzeugnisse und Gewürze
  5. Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
  6. Wein
  7. Vieh und Fleisch
  8. Fleisch II

Der Deutsche Bauernverband hat dabei unsere bekannten Positionen für Vertragsfreiheit und gegen neue Bürokratie mit vorgebracht: 

  • Verpflichtende Vertragsbedingungen bergen weit mehr Risiken als Chancen für die Bayerische Landwirtschaft. Gerade Vorgaben wie eine Revisionsklausel können unseren Betrieben, die auf langfristige planbare Bedingungen angewiesen sind, schaden.
  • In der Anhörung wurde deutlich, dass die Mehrheit der deutschen Landwirtschaft vom Ministerium erwartet, die von Seiten der EU ermöglichten Ausnahme-Optionen weitestgehend zu nutzen.
     

Die GMO-Novelle aus Sicht des BBV - kurz gesagt:

  • Hier wird neue Bürokratie geschaffen, die keine besseren Erlöse, dafür aber zusätzliche Kosten bringt.
  • Immerhin: Es konnten nationale Spielräume geschaffen werden. Diese Spielräume gilt es für die Bundesregierung umzusetzen.
  • Für die nächsten Jahre bleiben viele offene Fragen und möglicherweise langjährige Rechtsunsicherheiten.

GMO: Die wichtigste Punkte des verabschiedeten Verordnungstexts

Hintergrund

Über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO)
Als einer der zentralen Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regelt die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) die gemeinsamen landwirtschaftlichen Märkte der EU-Mitgliedstaaten. 

Änderungsvorschläge 2024
Ende 2024 hat die Europäische Kommission gezielte Änderungen an der GMO-Verordnung sowie einen neuen Verordnungsentwurf zur besseren grenzüberschreitenden Durchsetzung von Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken vorgeschlagen. Ziel sei es, so die Kommission, "die Position der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken und das Vertrauen zwischen den verschiedenen Akteuren in der Kette wiederherzustellen".  Die Vorschläge der EU-Kommission wurden am 8. Oktober vom Europäischen Parlament – weitgehend unverändert – mehrheitlich verabschiedet.

2026: Einigung im zweiten Anlauf
Im sogenannten Trilogverfahren versuchten sich Europaparlament, EU-Kommission und der Europäische Rat auf eine gemeinsame Position zu einigen. Dieses Verfahren sollte bis Ende 2025 abgeschlossen sein, jedoch konnte aufgrund der unterschiedlichen Positionen im Dezember keine Einigung erzielt werden. In erneuten Verhandlungen am 5. März konnte eine Einigung erzielt werden. Dabei ging es vor allem darum, ob einzelne Länder auf Antrag auf die Umsetzung der Vertragspflicht verzichten können. Die Ergebnisse finden Sie am Seitenanfang zusammengefasst.

 

Die Änderungen bei Artikel 148 und 168 GMO

  • Obligatorische Anwendung einer Vertragspflicht: Die Vorschläge der Kommission planten eine Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen.
  • Umfangreiche Vertragsvorgaben: Diese Verträge sollen insbesondere Preis, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln enthalten.
  • Breite Betroffenheit: Die Vorgaben in der GMO sollten ursprünglich neben dem Milchsektor (Art. 148) auch für Obst/Gemüse, Getreide, Hopfen und Fleisch (Art. 168) gelten.

 

Jüngste Entwicklungen rund um die GMO

Unsere Kritik an den Vorschlägen

Stellungnahmen des BBV

Aktuelle Position:

EU-Kommissionsvorschläge zur Verordnung zur GMO: Stellungnahme zum Download (Pdf)

Polit-Info zur GMO

BBV-Politinfo: Vertragsfreiheit erhalten - Kommissionsvorschlag zur Gemeinsamen Marktorganisation ablehnen!

Videokampagne: Nein zum Bürokratiemonster Vertragspflicht

 

In Videobotschaften hatten wir die EU-Parlamentarier aufgefordert, die Vorschläge zur GMO abzulehnen

BBV-Präsident Günther Felßner

BBV-Milchpräsident Peter Köninger

Thomas Schmidt, Nebenerwerbslandwirt

Jürgen Dierauff, Schweinemäster

Adi Schapfl, Hopfenbauer

BBV-Getreidepräsident Hermann Greif

Ruth-Maria Frech, Milchbäuerin