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Wald
© Maximilian Jaenicke by Unsplash

Weiterhin Kritik an Vorschlägen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Bericht der EU-Kommission zur EUDR bleibt hinter Erwartungen zurück

12.05.2026 | Der Anfang Mai veröffentlichte Bericht der EU-Kommission mit weiteren Vereinfachungen der EUDR bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Daher setzt sich der Bayerische Bauernverband weiter für eine praktikable Ausgestaltung der EU-Entwaldungsverordnung ein.

Hintergrund

Ende Dezember 2025 wurden Vereinfachungen zur Umsetzung der EUDR beschlossen. Zu diesem Vereinfachungspaket gehörte u. a. ein Bericht der EU-Kommission, der weitere Erleichterungen der Verordnung identifizieren sollte. Diesen Bericht hat die Kommission nun am 04.05.2026 veröffentlicht. 

 

Bericht enttäuscht auf ganzer Linie

Statt praxistauglicher Vereinfachungen enthält das Dokument jedoch nur Klarstellungen und Erläuterungen des bisherigen Verordnungstextes und bleibt damit weit hinter den Erwartungen zurück:

  • Eine Null-Risiko-Variante, wie es der Bayerische Bauernverband schon seit langem fordert, ist weiterhin nicht enthalten. 
  • Dagegen wird in manchen Teilen sogar eine Rolle rückwärts zu den bisherigen Erleichterungen geschlagen: So ist beispielsweise in der vereinfachten Sorgfaltserklärung bei Flächen, die sich nicht direkt am Betriebsgelände befinden nicht mehr nur die Postanschrift des Betriebes, sondern eine weitere Identifizierungsmethode der Grundstücke anzugeben. 

Anmeldeformular veröffentlicht
Neben dem Bericht wurden auch die FAQ aktualisiert, ein delegierter Rechtsakt zum Produktumfang sowie eine überarbeiteter Durchführungsrechtsakt zum IT-System veröffentlicht. Letzterer enthält beispielsweise ein vereinfachtes Anmeldeformular für Kleinst- und kleine Primärunternehmer, das an das bestehende Format der Sorgfaltserklärung angepasst ist. 

Zudem möchte die EU-Kommission nach eigener Aussage auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um verfügbare Informationen aus nationalen Datenbanken zu nutzen, die sich direkt im Informationssystem widerspiegeln, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer EUDR-Verpflichtungen zu unterstützen.

 

Kritik auch vom DBV
Auch Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, kritisiert den vorgelegten Bericht: „Nach ersten positiven Schritten im vergangenen Jahr bleiben die veröffentlichten Anpassungen hinter den Erwartungen zurück. Klarstellungen im Geltungsbereich der betroffenen Produkte, Verbesserungen im IT System oder ein aktualisierter Leitfaden lösen das Grundproblem der EUDR nicht und bringen für unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe keine spürbare Entlastung.“

Der BBV setzt sich auch weiterhin für eine einfache und praxistaugliche Ausgestaltung der EUDR ein. 

 

Hintergrund: Über die geplante EU-Entwaldungsverordnung

Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz: EUDR) ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten. 

Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz. 

Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.

 

Teilerfolg: bisher erreichte Erleichterungen

Bereits am 19. November 2025 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreterinnen und Vertreter auf ein Ratsmandat für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament zur EUDR geeinigt. Grundlage hierfür war ein Vorschlag der Deutschen Bundesregierung. 

Folgende wesentliche Punkte enthält die Ratsposition:

  • Verschiebung des Anwendungsbeginns für alle Unternehmen um ein Jahr
  • Aufnahme einer Überarbeitungsklausel, die vorsieht, dass die EU-Kommission bis April 2026 weitere Vereinfachungen in Zusammenhang mit der EUDR ausarbeitet 
  • Keine Weitergabe der Referenznummer entlang der Lieferkette (Erst-Inverkehrbringer in der EU muss die Nummer erzeugen und an zweiten in Lieferkette weitergeben, keine weitere Weitergabe nötig)
  • Erleichterungen für kleine Primärerzeuger (bis 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Nettoumsatz) aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko:
    • Einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
    • Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten
    • Schätzung der Erntemengen anstatt von exakten Angaben
    • Anpassung der Erklärung nur bei grundlegenden Veränderungen

Der BBV wird sich weiter dafür einsetzen,

  • dass risikoarme EU-Regionen anders behandelt werden als Tropenländer,
  • dass kleine Betriebe nicht durch digitale Pflichten überfordert werden,
  • dass Waldbesitzende und landwirtschaftliche Betriebe nicht in unverhältnismäßige Haftungsrisiken geraten,
  • und dass Bürokratie endlich abgebaut statt weiter aufgebaut wird.
© BBV EUDR: Protest bei der Kreisobmännertagung
Im Rahmen der traditionellen Kreisobmännertagung Anfang November 2025 formulierten die Mitglieder des Bayerischen Bauernverbands (BBV) abermals deutliche Kritik am EU-Kommissionsvorschlag zur Entwaldungsverordnung.

Einsatz des BBV für eine Entwaldungsverordnung ohne sinnlose Bürokratie