Weiterhin Kritik an Vorschlägen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Bericht der EU-Kommission zur EUDR bleibt hinter Erwartungen zurück
Hintergrund
Ende Dezember 2025 wurden Vereinfachungen zur Umsetzung der EUDR beschlossen. Zu diesem Vereinfachungspaket gehörte u. a. ein Bericht der EU-Kommission, der weitere Erleichterungen der Verordnung identifizieren sollte. Diesen Bericht hat die Kommission nun am 04.05.2026 veröffentlicht.
Bericht enttäuscht auf ganzer Linie
Statt praxistauglicher Vereinfachungen enthält das Dokument jedoch nur Klarstellungen und Erläuterungen des bisherigen Verordnungstextes und bleibt damit weit hinter den Erwartungen zurück:
- Eine Null-Risiko-Variante, wie es der Bayerische Bauernverband schon seit langem fordert, ist weiterhin nicht enthalten.
- Dagegen wird in manchen Teilen sogar eine Rolle rückwärts zu den bisherigen Erleichterungen geschlagen: So ist beispielsweise in der vereinfachten Sorgfaltserklärung bei Flächen, die sich nicht direkt am Betriebsgelände befinden nicht mehr nur die Postanschrift des Betriebes, sondern eine weitere Identifizierungsmethode der Grundstücke anzugeben.
Anmeldeformular veröffentlicht
Neben dem Bericht wurden auch die FAQ aktualisiert, ein delegierter Rechtsakt zum Produktumfang sowie eine überarbeiteter Durchführungsrechtsakt zum IT-System veröffentlicht. Letzterer enthält beispielsweise ein vereinfachtes Anmeldeformular für Kleinst- und kleine Primärunternehmer, das an das bestehende Format der Sorgfaltserklärung angepasst ist.
Zudem möchte die EU-Kommission nach eigener Aussage auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um verfügbare Informationen aus nationalen Datenbanken zu nutzen, die sich direkt im Informationssystem widerspiegeln, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer EUDR-Verpflichtungen zu unterstützen.
Kritik auch vom DBV
Auch Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, kritisiert den vorgelegten Bericht: „Nach ersten positiven Schritten im vergangenen Jahr bleiben die veröffentlichten Anpassungen hinter den Erwartungen zurück. Klarstellungen im Geltungsbereich der betroffenen Produkte, Verbesserungen im IT System oder ein aktualisierter Leitfaden lösen das Grundproblem der EUDR nicht und bringen für unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe keine spürbare Entlastung.“
Der BBV setzt sich auch weiterhin für eine einfache und praxistaugliche Ausgestaltung der EUDR ein.
Hintergrund: Über die geplante EU-Entwaldungsverordnung
Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz: EUDR) ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten.
Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz.
Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.
Teilerfolg: bisher erreichte Erleichterungen
Bereits am 19. November 2025 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreterinnen und Vertreter auf ein Ratsmandat für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament zur EUDR geeinigt. Grundlage hierfür war ein Vorschlag der Deutschen Bundesregierung.
Folgende wesentliche Punkte enthält die Ratsposition:
- Verschiebung des Anwendungsbeginns für alle Unternehmen um ein Jahr
- Aufnahme einer Überarbeitungsklausel, die vorsieht, dass die EU-Kommission bis April 2026 weitere Vereinfachungen in Zusammenhang mit der EUDR ausarbeitet
- Keine Weitergabe der Referenznummer entlang der Lieferkette (Erst-Inverkehrbringer in der EU muss die Nummer erzeugen und an zweiten in Lieferkette weitergeben, keine weitere Weitergabe nötig)
- Erleichterungen für kleine Primärerzeuger (bis 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Nettoumsatz) aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko:
- Einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
- Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten
- Schätzung der Erntemengen anstatt von exakten Angaben
- Anpassung der Erklärung nur bei grundlegenden Veränderungen
Der BBV wird sich weiter dafür einsetzen,
- dass risikoarme EU-Regionen anders behandelt werden als Tropenländer,
- dass kleine Betriebe nicht durch digitale Pflichten überfordert werden,
- dass Waldbesitzende und landwirtschaftliche Betriebe nicht in unverhältnismäßige Haftungsrisiken geraten,
- und dass Bürokratie endlich abgebaut statt weiter aufgebaut wird.
Einsatz des BBV für eine Entwaldungsverordnung ohne sinnlose Bürokratie
"Weltweite Entwaldung stoppen - aber ohne sinnlose Bürokratie dort aufzubauen, wo das Problem nicht existiert! Wir brauchen keine Kosmetik, sondern JETZT eine sinnvolle Lösung - rechtzeitig vor dem 30.12.2025!" Dies fordern in einem gemeinsamen Appell Bayerns und Österreichs land- und forstwirtschaftliche Verbände, darunter auch der Bayerische Bayernverband.
Weiter sagen wir: "Verschieben Sie JETZT erneut die Anwendung der EUDR und arbeiten Sie endlich an einer ehrlichen Lösung: Wir fordern die Einführung einer Null-Risiko-Variante für Länder ohne Entwaldungsproblem, die keine individuelle Sorgfaltserklärung mit Georeferenzierung oder einmalige Deklaration erfordert, und letztlich den Verzicht auf Melde- und Berichtspflichten für die Land- und Forstwirte."
Lesen Sie hier den vollständigen Aufruf (PDF).
Auch im Rahmen der traditionellen Kreisobmännertagung am Wochenende formulierten die Mitglieder des Bayerischen Bauernverbands (BBV) abermals deutliche Kritik. „Zwar hat sich die EU-Kommission in Sachen Entwaldungsverordnung immerhin überhaupt bewegt. Dennoch ist der Vorschlag enttäuschend und bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück“, so Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes.
Verschiebung ohne Entlastung
Der Vorschlag sieht lediglich eine Verschiebung der Verordnung um ein Jahr für Kleinst- und Kleinunternehmer vor. Für große und mittlere Unternehmen soll der Anwendungsbeginn der 30. Dezember 2025 bleiben. Des Weiteren soll nur die nachgelagerte Wertschöpfungskette von der Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltspflichtenerklärung befreit werden. Eine Meldepflicht würde sich auf die Unternehmen konzentrieren, die die Produkte erstmals in Verkehr bringen, wozu Land- und Forstwirte immer zählen.
Die Sorgfaltspflicht jetzt nur auf die Erstinverkehrbringer abzuwälzen, ist keine Vereinfachung, sondern belastet Land- und Forstwirte weiter massiv. Auch die Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr für kleine Unternehmen nimmt keinen Druck aus der Sache. „Es stehen mehr Fragen im Raum, als Lösungen“, so Felßner. „Hauptkritik bleibt, dass die von uns und vielen Seiten geforderte Null-Risiko-Variante in dem Vorschlag nicht erwähnt und vorgesehen ist. Insgesamt stellt der Vorschlag damit keine echte Entlastung für unsere bayerischen Land- und Forstwirte dar.“
Schreiben an bayerische Europaabgeordnete: Für Null-Risikokategorie drängt die Zeit
Im nächsten Schritt müssen sich EU-Parlament und der Rat mit dem Vorschlag befassen, damit er in Kraft treten kann. Hierbei drängt die Zeit: Ohne eine Einigung tritt die EUDR wie ursprünglich geplant am 30.12.2025 für alle Betroffenen in Kraft. Daher hat sich der Bayerische Bauernverband nochmals mit einem Schreiben an die bayerischen Europaabgeordneten gewandt, um noch einmal eindringlich die Einführung einer Null-Risiko-Variante zu fordern. Nur so können individuelle Dokumentations- und Informationspflichten und sinnlose Zusatzbelastungen für die Betriebe abgewendet werden.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschäftigt Wirtschaft und Politik weiterhin. Der BBV fordert eine sogenannte „Null-Risikostufe“ für Länder, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet. Damit würden die Landwirte und Waldbauern von zusätzlichen bürokratischen Angaben entlastet. Zur vollständigen Meldung.
Der EU-Agrarministerrat hat sich am 26. Mai 2025 mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) befasst, deren Start Ende 2024 bereits auf den 30. Dezember 2025 verschoben wurde. Luxemburg schlug eine weitere Verschiebung und die Aufnahme ins EU-Vereinfachungspaket vor, was breite Unterstützung fand. Trotz positiver Signale aus dem Ministerrat muss die EU-Kommission für konkrete Änderungen jetzt handeln. Der BBV fordert daher weiterhin eine vierte Risikostufe sowie die Verschiebung des Anwendungsbeginns.
Am Montag, 26. Mai 2025, haben sich die europäischen Landwirtschaftsminister zum EU-Agrarrat in Brüssel getroffen. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die bereits um ein Jahr – auf den 31.12.2025 – verschoben wurde. Grund waren fehlende Umsetzungsdetails und der drohende Bürokratieaufwand. Vor diesem Hintergrund forderte der bayerische Bauernpräsident Günther Felßner eine vierte Risikostufe - idealerweise eine Null-Risiko-Stufe - , die der Realität in Bayern und Deutschland Rechnung trägt.
Auch mit einer Verschiebung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) ist es nicht getan: Das Bürokratieungeheuer EUDR droht den heimischen Soja- und Eiweißpflanzenanbau massiv zu erschweren und Lieferketten zum Erliegen zu bringen. Zur Verdeutlichung möglicher Folgen und der Forderung nach Anpassungen hatte der Bayerische Bauernverband (BBV) zu einem Vor-Ort-Termin auf einem Sojabetrieb im mittelfränkischen Thalmässing geladen. Zur vollständigen Meldung