Bayerisches Jagdgesetz: Überarbeitung dringend erforderlich
Ein Kommentar von BBV-Generalsekretär Carl von Butler
Das Bayerische Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1978. Nach 48 Jahren bedarf es insbesondere mit Blick auf die klimawandelbedingten Veränderungen einer Überarbeitung. Der Bayerische Landtag wird am 19. März 2026 über die Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes abstimmen.
Die Zustimmung zu dieser Novellierung sollte reine Formsache sein: Der zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf zielt auf einen pragmatischen Ausgleich zwischen hohen, teils widersprüchlichen Anforderungen an die Jagd: Waldverjüngung sichern, Waldumbau stärken, Wildbestände gesunderhalten, Wildschäden vermeiden oder doch zumindest begrenzen und Biodiversität immer mitdenken.
In unzähligen Diskussionsrunden wurde dieser Kompromiss gefunden. Nun gilt es, ihn zu beschließen und anzuwenden. Ein Aufschnüren des Kompromisses und Diskutieren um nochmalige Veränderungen bringen uns in der Sache nicht wirklich weiter, führt aber zu weiteren Verzögerungen.
Im schlimmsten Fall erleben wir bei weiter voranschreitendem Klimawandel und damit täglich zunehmenden Problemen insbesondere in der Forstwirtschaft das 50-jährige Jubiläum des bisher geltenden Gesetzes. Dies gilt es, dringend zu vermeiden. Deshalb bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten im Bayerischen Landtag den gefundenen Kompromiss nun auch geltendes Recht werden lassen.