Kernsperrfrist
© BBV

Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes

21.09.2023 | Sperrfristverschiebung Grünland und mehrjähriger Feldfutter

Sperrfrist in der Oberpfalz verschoben

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren, oder Komposte, auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2023 ist wie folgt verschoben:

 

Grüne Gebiete:         15. November 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024

Rote Gebiete:           15. Oktober 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024

 

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen, sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.

Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten. Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken und anderen Bundesländern andere Vorgaben gelten können.