Steuerliche Entlastungen: Das können betroffene Betriebe jetzt tun
Füracker und Felßner setzen auf schnelle Hilfen: Stundungen und Anpassung von Vorauszahlungen sollen unbürokratisch möglich sein
Die wichtigste Botschaft für betroffene Betriebe: „Was wir in Bayern machen können, machen wir“, sagte Finanzminister Albert Füracker zu. Im begründeten Einzelfall sollen steuerliche Stundungen ermöglicht und Einkommensteuer-Vorauszahlungen zügig und unbürokratisch an die tatsächliche Ertragslage angepasst werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerstundungen: Bei entsprechend begründeten Fällen sollen fällige Steuern gestundet werden können.
- Vorauszahlungen: Einkommensteuer-Vorauszahlungen können bei veränderter Ertragslage angepasst werden.
- Wichtig: Die Maßnahmen müssen jeweils im konkreten Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
- Gleichzeitig setzt sich der BBV auf Bundesebene für die steuerliche Risikoausgleichsrücklage ein.
- Tarifglättung: Die bestehende Regelung zur Glättung land- und forstwirtschaftlicher Einkommen soll verlängert und verstetigt werden.
Was bedeutet das für betroffene Betriebe?
Wenn sich die wirtschaftliche Situation eines Betriebs deutlich verschlechtert hat, kann es sinnvoll sein, die aktuelle Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen überprüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisherigen Vorauszahlungen noch auf deutlich besseren Betriebsergebnissen beruhen.
Der BBV empfiehlt betroffenen Betrieben, frühzeitig Kontakt mit ihrem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen und die aktuelle Ertrags- und Liquiditätssituation darzulegen. Bei entsprechendem Grund können Vorauszahlungen angepasst und im begründeten Einzelfall fällige Steuerzahlungen gestundet werden.
Damit soll den Betrieben kurzfristig mehr Liquidität zur Verfügung stehen. Gerade für Betriebe, die aktuell trotz laufender Kosten erhebliche Einnahmeausfälle verkraften müssen, kann dies eine wichtige Entlastung sein.
Was wir in Bayern machen können, machen wir“, betonte Finanzminister Albert Füracker. Im begründeten Einzelfall sollen betroffene Betriebe steuerliche Stundungen erhalten können. Zudem sollen Einkommensteuer-Vorauszahlungen zügig und unbürokratisch an die tatsächliche Ertragslage angepasst werden.
BBV-Präsident Günther Felßner begrüßte die Zusage: „Viele Schweinehalter arbeiten seit Wochen deutlich unter ihren Produktionskosten. Gleichzeitig belasten Trockenheit und Dürre zahlreiche weitere landwirtschaftliche Betriebe. Deshalb brauchen die Höfe jetzt schnelle und pragmatische Unterstützung.“
Felßner weiter: „Ich begrüße ausdrücklich die Zusage von Staatsminister Füracker, die Handlungsspielräume der Finanzverwaltung konsequent und unbürokratisch im Sinne der akut betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu nutzen.“
BBV fordert bessere Krisenvorsorge
Neben der akuten Unterstützung ging es in Nürnberg auch um längerfristige Instrumente. Füracker und Felßner wollen sich auf Bundesebene gemeinsam für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage einsetzen. Sie soll landwirtschaftlichen Betrieben ermöglichen, für wirtschaftlich schwierige Jahre besser vorzusorgen.
Zudem soll die bestehende Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte verlängert und verstetigt werden. Sie ermöglicht es, extreme Einkommensschwankungen über mehrere Jahre steuerlich auszugleichen.
Für den BBV sind solche Instrumente wichtig, weil landwirtschaftliche Einkommen besonders stark von Markt- und Wetterentwicklungen abhängen. Kurzfristige Hilfen können akute Liquiditätsengpässe überbrücken. Dauerhaft braucht es aber Instrumente, mit denen Betriebe Krisen besser abfedern können.
Auslöser für das Gespräch mit Finanzminister Füracker war insbesondere die dramatische Situation der Schweinehalter. Die Erzeugerpreise sind massiv eingebrochen, während gleichzeitig die Produktionskosten hoch bleiben. Der BBV setzt sich deshalb neben den steuerlichen Hilfen weiterhin für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen, faire Erzeugerpreise und eine höhere Krisenfestigkeit der Betriebe ein.
Gleichzeitig gilt: Die beim Gespräch vereinbarten steuerlichen Handlungsmöglichkeiten stehen nicht ausschließlich Schweinehaltern offen. Entscheidend ist vielmehr die konkrete wirtschaftliche Situation des jeweiligen Betriebs und die entsprechende Prüfung im Einzelfall.