© BBV

Jetzt Dienstleistungsangebot nutzen für das Erntejahr 2026

Erntegutbescheinigung & Nachbauerklärung

16.06.2026 | Landhändler müssen nachweisen, dass das abgelieferte Erntegut im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Deshalb werden hier auch 2026 Erklärungen vom Landwirt eingefordert.

Obwohl das aus unserer Sicht deutlich über die rechtlichen Anforderungen hinausgeht, bestehen einzelne Handelspartner auch auf die STV-Erntegut-Bescheinigung. Hintergrund ist der zunehmende Druck, den die STV auf den Landhandel ausübt.

Über aktuelle Entwicklungen und rechtliche Neuerungen zum Thema Erntegut-Bescheinigung informieren wir fortlaufend auf unserer Website. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Der BBV bewertet insbesondere die mit der STV-Bescheinigung verbundenen Informationspflichten weiterhin sehr kritisch. Landwirtinnen und Landwirten empfehlen wir, vorrangig die vom BBV bereitgestellte einfache Erklärung zu nutzen. Wir raten dazu, sich frühzeitig beim jeweiligen Landhändler zu erkundigen, welche Bescheinigung akzeptiert wird. 

 

 

© BBV_Canva Erntegutbescheinigung & Nachbauerklärung

Unterstützung bei Erntegut-Bescheinigung und Nachbauerklärung

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung einer Erntegut-Bescheinigung oder Nachbauerklärung? Die Fachberaterinnen und Fachberater des BBV stehen Ihnen gerne zur Seite.

Insbesondere wenn Ihr Landhändler die Erntegut-Bescheinigung der STV verlangt, unterstützen wir Mitglieder gegen Kostenerstattung bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen. Vereinbaren Sie bei Bedarf möglichst frühzeitig einen Termin an Ihrer zuständigen Geschäftsstelle.