Neues Virus bei Rindern nachgewiesen
Was über das Shamonda-like-Virus im Südwesten und in Bayern bekannt ist
Um welches Virus handelt es sich?
Das Shamonda-Virus (SHAV) weißt eine enge Verwandtschaft zur Viren der Simbu-Gruppe auf, zu der z. B. auch das Schmallenberg-Virus (SBV) gehört. Erstmals wurde es in den 60er Jahren in Nigeria nachgewiesen. Vereinzelt trat es bis zuletzt in Teilen Afrikas und Asiens auf.
Seit dem Sommer 2026 wurde in Mitteleupropa ein neuartiges Shamonda-Virus nachgewiesen.
Was sind die Symptome?
In den letzten Wochen gab es im Südwesten Deutschlands und zuvor aus der Schweiz vermehrt Berichte von
- deutlichem Milchrückgang,
- Fieber und
- Durchfall
Die Symptome ähneln sehr denen des Schmallenberg-Virus. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass es bei Infektionen während der Trächtigkeit zu fetalen Schädigungen oder zu Aborten kommen kann.
Wie wird das SHAV-Virus übertragen?
Übertragen wird das neue Shamonda-like-Virus (SHAV) wie SBV und Blauzunge (BTV) durch blutsaugende Gnitzen.
Welche Tiere sind betroffen?
Bislang sind nur Milchviehhaltungen und dort nur adulte Tiere betroffen. Auch laut FLI sind hauptsächlich Rinder betroffen.
Besteht eine Gefahr für den Menschen?
Laut dem FLI besteht für den Menschen kein relevantes Infektionsrisiko.
Wie ist die Ausbreitung?
Eine Einschätzung der Ausbreitungsgeschwindigkeit oder der Betroffenheit kann noch nicht getroffen werden. Allerdings eignet sich die Wetterlage aktuell sehr gut für die Verbreitung durch Gnitzen. In Baden-Württemberg geht man aktuell bereits von mehr als 100 betroffenen Betrieben aus. Auch in Bayern ist aufgrund von Berichten von Tierhaltern davon auszugehen, dass bereits eine Vielzahl von Betrieben betroffen ist.
Prävention: Was können Tierhalter tun?
Gnitzen abwehren: Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Gnitzenbekämpfung die wichtigste Präventionsmaßnahme. Entweder über Repellentien, oder über intensive Belüftung der Ställe um die Gnitzen fernzuhalten. Ein Impfstoff steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Zukauf vermeiden: Auf Zukauf von Tieren aus bereits betroffenen Regionen und vor allem von betroffenen Beständen sollte in jedem Fall verzichtet werden.
Fruchtbarkeitsmanagement im Blick behalten: Sofern möglich, kann versucht werden, dass der Besamungszeitpunkt der weiblichen Tiere so gelegt wird, dass das vulnerable Stadium der Trächtigkeit (beim Rind ca. achte bis vierzehnte Trächtigkeitswoche) außerhalb der Vektor-aktiven Zeit liegt.
Was tun im Verdachtsfall?
Sollten die genannten Symptome auftreten, sollte ein Tierarzt hinzugezogen werden und geeignete Proben an das LGL bzw. den TGD gesendet werden.
Der Virus ist jedoch nur während der akuten Krankheitsphase nachweisbar. Die Untersuchung von klinisch unauffälligen Tieren für das passive Monitoring nicht sinnvoll.
Da neben den beschriebenen akuten klinischen Erscheinungen bei Infektionen mit Viren dieser Gruppe auch mit Aborten, Totgeburten und schweren angeborenen Fehlbildungen zu rechnen ist, besteht beim Tiergesundheitsdienst die Möglichkeit Aborte und missgebildete Kälber bis 50 kg zur Untersuchung abholen zu lassen. Anmeldung unter: 089 9091-260
Proben aus Verdachtsbeständen leitet der TGD nach Ausschluss anderer Erreger an das FLI weiter. Geeignete Probenmaterialien sind EDTA Blut und Serum.
Welche Maßnahmen werden bereits getroffen?
Das SHAV ist keine gelistete Tierseuche, daher ergeben sich keine konkreten Handelsbeschränkungen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weißt in einem Schreiben vom 14.08.26 jedoch auf folgende Punkte hin:
Das neuartige Shamonda-Virus ist keine gelistete Tierseuche, dennoch ergeben sich für die Tierhalterinnen und Tierhalter aus dem europäischen Tiergesundheitsrecht wichtige allgemeine Pflichten. Nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law – AHL) sind Unternehmer für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere verantwortlich und müssen das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten minimieren. Dazu gehören – entsprechend dem jeweiligen Risiko – geeignete Biosicherheitsmaßnahmen, unter anderem Maßnahmen zur Isolation erkrankter Tiere. Tiere, die die vorgenannten klinischen Symptome aufweisen, dürfen nicht verbracht werden. Zur Abklärung im Einzelfall bitten wir um Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt. Beim Transport aus Gebieten, die nah an betroffenen Gebieten liegen, ist die vorherige Repellent-/Insektizidbehandlung der Tiere zu empfehlen, um der Ausbreitung virustragender Gnitzen entgegenzuwirken.
Den Tierhalterinnen und Tierhaltern wird empfohlen, den Gesundheitszustand und besonders die Milchleistung der Herde aufmerksam zu beobachten; bei auffälligen Tieren die klinischen Symptome und deren zeitlichen Verlauf zu dokumentieren und den Bestand im Verdachtsfall tierärztlich untersuchen zu lassen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat hierfür umgehend nach Bekanntwerden ein bayerisches Monitoringprogramm zusammen mit dem LGL aufgelegt. Wiederkäuer mit der oben beschriebenen Symptomatik können auf das Shamonda-Virus nach einer entsprechenden Probeneinsendung untersucht werden. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des LGL.
Können Entschädigungsleistungen von der Bayerischen Tierseuchenkasse (BTSK) bezogen werden?
Auf der Homepage der BTSK heißt es dazu: Da es sich weder um eine melde- noch bekämpfungspflichtige Tierseuche handelt, gibt es derzeit keine Möglichkeit einer Leistungsgewährung durch die Bayerische Tierseuchenkasse (zur Webseite der BTSK).
Weitere Informationen:
- Virus-Steckbrief des Shamonda-like-Virus (FLI)
- Informationen des LGL
- Meldung zum Virus beim Tiergesundheitsdienst Bayern
- Pressemitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts