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Neues Virus bei Rindern: Was über das Shamonda-Virus bekannt ist

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17.09.2026 (Aktualisiert am 02.10.2026) | Der Shamonda-Virus treibt Bayerns Rinderhalter um. Seit der ersten Feststellung des Virus in Bayern haben sich immer wieder neue Erkenntnisse ergeben. Den nachfolgenden FAQ ist zu entnehmen was aktuell zum Virus bekannt ist.

FAQ: Über das Shamonda-Virus

Im Südwesten Deutschlands wurde bei Rindern Anfang August 2026 vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erstmals ein bislang nicht näher charakterisiertes Virus aus der Virusgruppe des Schmallenberg-Virus (SBV) nachgewiesen. Vom Shamonda Virus sind inzwischen die Varianten Europe1 und Europe2 bekannt. 

Um welches Virus handelt es sich?

Das Shamonda-Virus (SHAV) weißt eine enge Verwandtschaft zur Viren der Simbu-Gruppe auf, zu der z. B. auch das Schmallenberg-Virus (SBV) gehört. Erstmals wurde es in den 60er Jahren in Nigeria nachgewiesen. Vereinzelt trat es bis zuletzt in Teilen Afrikas und Asiens auf. 

Seit dem Sommer 2026 wurde in Mitteleupropa ein neuartiges Shamonda-Virus nachgewiesen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut berichtete am 01.09.26, dass in Nordwesten und Osten Deutschlands eine weitere Variante des Shamonda-Virus aufgetreten ist, der zwar verwandt ist zu dem Shamonda-Virus, der in Süddeutschland aufgetreten ist, jedoch auch deutliche Unterschiede zeigt. Daher wird nun vom Shamonda-Virus Europe 1 (aus Süddeutschland) und dem Shamonda-Virus Europe 2 (Nordwest- und Ostdeutschland) gesprochen.  Aufgrund dieser Situation sind die Seuchengeschehen im Norden und Süden Deutschlands getrennt voneinander zu betrachten. 

 

Welche Tiere sind betroffen?

Bislang sind überwiegend Milchviehhaltungen und dort nur adulte Tiere betroffen. Auch laut FLI sind hauptsächlich Rinder betroffen. 

Vereinzelt sind nun auch Fälle bei Pferden aufgetreten. Zunächst Ende August in Bern bei zwei Pferden, am 31.08.26 berichtete das FLI auch über einen Fall bei einem Pferd in Rheinland-Pfalz. Außerdem wurde das Virus bei einem Alpaka aus Hessen sowie Schafen und Ziegen in Baden-Württemberg nachgewiesen. 

 

Was sind die Symptome?

Seit Mitte Juli gab es im Südwesten Deutschlands und zuvor aus der Schweiz vermehrt Berichte von 

  • deutlichem Milchrückgang, 
  • Fieber und 
  • Durchfall

Die Symptome ähneln sehr denen des Schmallenberg-Virus. Daher ist es wahrscheinlich, dass es bei Infektionen während der Trächtigkeit zu fetalen Schädigungen oder zu Aborten kommen kann. 

Bei Pferden wird von neurologischen Störungen berichtet. Zu Beginn wirken die Tiere schläfrig und teilnahmslos, später treten zentralnervöse Störungen auf. 

 

Wie wird das SHAV-Virus übertragen?

Übertragen wird das neue Shamonda-like-Virus (SHAV) wie SBV und Blauzunge (BTV) durch blutsaugende Gnitzen.

 

Besteht eine Gefahr für den Menschen?

Laut dem FLI besteht für den Menschen kein relevantes Infektionsrisiko. 

 

Wie ist die Ausbreitung?

Da es sich bei dem Shamonda-Virus um keine meldepflichtige Tierseuche handelt, kann keine genaue Einschätzung der Ausbreitungsgeschwindigkeit oder der Betroffenheit getroffen werden. Die Untersuchungsergebnisse des passiven Monitorings des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zeigen jedoch, dass Shamonda-Virus bereits in jedem Regierungsbezirk in Bayern nachgewiesen werden konnte und weite Teile Bayerns betroffen sind. 

 

Prävention: Was können Tierhalter tun?

Gnitzen abwehren: Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Gnitzenbekämpfung die wichtigste Präventionsmaßnahme. Entweder über Repellentien, oder über intensive Belüftung der Ställe um die Gnitzen fernzuhalten. Ein Impfstoff steht derzeit noch nicht zur Verfügung. 

Zukauf vermeiden: Auf Zukauf von Tieren aus bereits betroffenen Regionen und vor allem von betroffenen Beständen sollte in jedem Fall verzichtet werden.

Fruchtbarkeitsmanagement im Blick behalten: Sofern möglich, kann versucht werden, dass der Besamungszeitpunkt der weiblichen Tiere so gelegt wird, dass das vulnerable Stadium der Trächtigkeit (beim Rind ca. achte bis vierzehnte Trächtigkeitswoche) außerhalb der Vektor-aktiven Zeit liegt. 

 

Was tun im Verdachtsfall?

Sollten die genannten Symptome auftreten, sollte ein Tierarzt hinzugezogen werden und geeignete Proben an das LGL bzw. den TGD gesendet werden. 

Der Virus ist jedoch nur während der akuten Krankheitsphase nachweisbar. Die Untersuchung von klinisch unauffälligen Tieren für das passive Monitoring nicht sinnvoll. 

Geeignete Probenmaterialien sind EDTA Blut und Serum.

Da neben den beschriebenen akuten klinischen Erscheinungen bei Infektionen mit Viren dieser Gruppe auch mit Aborten, Totgeburten und schweren angeborenen Fehlbildungen zu rechnen ist, besteht am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als auch beim Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) die Möglichkeit einer Untersuchung der Abortursache. 

Details zu den Untersuchungsmöglichkeiten finden Sie hier:

Passives Monitoring am LGL

Untersuchungen beim TGD

 

Welche Maßnahmen werden bereits getroffen?

Das SHAV ist keine gelistete Tierseuche, daher ergeben sich keine konkreten Handelsbeschränkungen. 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weißt in einem Schreiben vom 14.08.26 jedoch auf folgende Punkte hin: 

Das neuartige Shamonda-Virus ist keine gelistete Tierseuche, dennoch ergeben sich für die Tierhalterinnen und Tierhalter aus dem europäischen Tiergesundheitsrecht wichtige allgemeine Pflichten. Nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law – AHL) sind Unternehmer für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere verantwortlich und müssen das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten minimieren. Dazu gehören – entsprechend dem jeweiligen Risiko – geeignete Biosicherheitsmaßnahmen, unter anderem Maßnahmen zur Isolation erkrankter Tiere. Tiere, die die vorgenannten klinischen Symptome aufweisen, dürfen nicht verbracht werden. Zur Abklärung im Einzelfall bitten wir um Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt. Beim Transport aus Gebieten, die nah an betroffenen Gebieten liegen, ist die vorherige Repellent-/Insektizidbehandlung der Tiere zu empfehlen, um der Ausbreitung virustragender Gnitzen entgegenzuwirken.
Den Tierhalterinnen und Tierhaltern wird empfohlen, den Gesundheitszustand und besonders die Milchleistung der Herde aufmerksam zu beobachten; bei auffälligen Tieren die klinischen Symptome und deren zeitlichen Verlauf zu dokumentieren und den Bestand im Verdachtsfall tierärztlich untersuchen zu lassen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat hierfür umgehend nach Bekanntwerden ein bayerisches Monitoringprogramm zusammen mit dem LGL aufgelegt. Wiederkäuer mit der oben beschriebenen Symptomatik können auf das Shamonda-Virus nach einer entsprechenden Probeneinsendung untersucht werden. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des LGL.

Können Entschädigungsleistungen von der Bayerischen Tierseuchenkasse (BTSK) bezogen werden? 

Auf der Homepage der BTSK heißt es dazu: Da es sich weder um eine melde- noch bekämpfungspflichtige Tierseuche handelt, gibt es derzeit keine Möglichkeit einer Leistungsgewährung durch die Bayerische Tierseuchenkasse (zur Webseite der BTSK).

 

Weitere Informationen: