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ÖVF-Zwischenfrüchte als Futter nutzbar
Antragstellung im AELF derzeit nicht erforderlich
23.10.2018
(Aktualisiert am 30.10.2018)
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Seit Oktober können Landwirte in ganz Bayern den Aufwuchs von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen.
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