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Obst-Beeren
© BBV

Erhalt von Einwegkunststoffverpackungen bei Obst und Gemüse unter 1,5 kg in der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung PPWR

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz: BBV mahnt praxisgerechte nationale Umsetzung der EU-Verordnung 2025/40 an

12.03.2026 | Der Arbeitskreis Sonderkulturen hat sich mit einem Schreiben an alle bayerischen Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition gewandt, um auf zentrale Anliegen im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hinzuweisen.

Was beinhaltet die PPWR?

Ab 2030 sieht die EU-Verordnung 2025/40 „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) ein Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 kg vor – mit möglichen Ausnahmen in den Mitgliedstaaten. Die konkrete Ausgestaltung dieser Ausnahmen ist derzeit noch unklar und wird maßgeblich von einer EU-Leitlinie (Veröffentlichung im Februar 2027) abhängen. Parallel dazu läuft in Deutschland die Umsetzung über das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz.

 

Welche Folgen hätte ein Verbot von Einwegkunststoffverpackungen?

Die Abgeordneten wurden gebeten, sich für eine praxisgerechte, einheitliche und wettbewerbsneutrale Umsetzung einzusetzen. Denn:

  • Beim Verbot von Einwegkunststoffverpackungen drohen hohe Verluste von frischem Obst und Gemüse in der gesamten Lieferkette. 
  • Marktverzerrungen zu Lasten unverpackter regionaler Ware gegenüber verpackter Importware sind zu befürchten. Das könnte den geringen Selbstversorgungsgrad weiter reduzieren. 
  • Zudem kann die Suche der Verbraucher nach „perfekter“ Ware in der Selbstbedienungstheke zu Beschädigungen von unverpacktem Obst/ Gemüse führen.

Zentrale Anliegen des BBV:

  • Erhalt von Einwegkunststoffverpackungen (z. B. PP-Folien, Flowpacks) für Obst und Gemüse auch unter 1,5 kg, um Qualität, Haltbarkeit und Vermarktungsfähigkeit sicherzustellen
  • Einheitliche EU-weite Regelungzur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für regionale Erzeuger gegenüber Importware
  • Bürokratiearme Umsetzung bei Ausnahmeregelungen
  • Keine nationalen Verschärfungen („Gold-Plating“) über EU-Vorgaben hinaus
  • Verhinderung von zusätzlichem Foodwaste, der ohne Verpackung deutlich steigen kann

Kurz gesagt: Der BBV sieht die Gefahr, dass Deutschland strengere Regelungen als die EU einführt und dadurch heimische Betriebe benachteiligt werden. Entscheidend ist daher, dass die nationale Umsetzung erst nach Vorliegen der EU-Leitlinien erfolgt und praktikable Ausnahmen sichergestellt werden.

Auf einen Blick: Politinfo zur Umsetzung der PPWR ins nationale Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

BBV-Stellungnahme zur Anhörung der Länder und Verbände im Herbst 2025

Im Zeitraum vom 17.11.2025, 13 Uhr, bis 05.12.2025, 23:00 Uhr, findet die Konsultation zum Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) findet statt. Die Auswertung der Antworten erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). 

Der BBV hat im Rahmen einer Anhörung zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 klar Stellung bezogen und die Notwendigkeit einer Referenzliste für Ausnahmen von Obst und Gemüse unter 1,5 kg deutlich gemacht. Der BBV fordert eine nationale Referenzliste für Ausnahmen sowie eine klare Regelung, dass künftig der Hersteller der unbefüllten Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Eine Ausweitung der Systembeteiligung auf Transportverpackungen lehnen wir ab, da diese im B2B-Bereich verbleiben und über bestehende Rücknahmesysteme erfasst sind.

Die eingereichte Stellungnahme lesen Sie als vollständigen Text untenstehend. Daneben hat der BBV ein Schreiben an StMin Kaniber und StM Glauber verfasst.