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EU-Parlament macht den Weg frei für Neue Züchtungsmethoden (NGT)

Wichtige Klarheit für Landwirtschaft und Verbraucher – Patentfrage unbefriedigend gelöst

17.06.2026 | Mit der Zustimmung des EU-Parlaments am 17. Juni 2026 zum Trilog-Ergebnis vom Februar bekommen die Neuen genomischen Techniken (NGT) nun einen rechtlichen Rahmen. Wie die Neuen Züchtungstechniken künftig geregelt werden und was der Bayerische Bauernverband dazu sagt:

  • Klare Unterscheidung zwischen NGT 1 und NGT 2, wobei NGT 2 im GVO-Recht bleibt.
  • Eigener Rechtsrahmen von NGT 1 mit Zulassung und Kennzeichnung bis zum Saatgut, wodurch die Wahlfreiheit der Landwirte erhalten bleibt.
  • Patente auf NGT-1-Saatgut möglich.

Mit der aktuellen Zustimmung des EU-Parlaments zur Regelung der neuen Züchtungsmethoden ist der dringend notwendige Rechtrahmen einen deutlichen Schritt weiter. Viele Forderungen den BBV sind darin umgesetzt. 

 

Patentierung weiter ungeklärt

Das große Problem bleibt jedoch die Patentfrage. Obwohl dies politisch angekündigt war, enthält der Beschluss keinen wirksamen Ausschluss der Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen. Damit drohen Nachteile für mittelständische Züchter, Sortenvielfalt und Innovationsfreiheit.

Notwendig wäre aus Sicht des BBV der Ausschluss der Patentierbarkeit gewesen.

So geht es nun weiter:

Der BBV wird sich weiter für den Ausschluss der Patente auf Pflanzen einsetzen und an den notwendigen Stellen eine Änderung fordern.

Über den Trilog-Kompromiss zu Neuen genomischen Techniken

Mit der Einigung von Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zu den neuen Züchtungsmethoden (NGT) endete im Dezember 2025 eine jahrelange Hängepartie, die sowohl Landwirte als auch Züchter und Verbraucher verunsichert hat. Nun entsteht ein verbindlicher Rechtsrahmen für Technologien, die in der Praxis kaum aufzuhalten sind. 

Der Bayerische Bauernverband wertet das Trilog-Ergebnis als wichtigen und längst überfälligen Schritt. Höchst kritisch jedoch blickt der Verband auf die Frage der Patentierbarkeit.

Fazit

Abgesehen von den Patenten stellt das nun beschlossene Trilog-Ergebnis einen wichtigen Schritt dar, um moderne Züchtungsverfahren verantwortungsvoll zu regulieren, gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu sichern und Wahlfreiheit zu ermöglichen. Der Bayerische Bauernverband wird den nun folgenden Umsetzungsprozess konstruktiv und aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse der Landwirte dabei weiterhin im Mittelpunkt stehen.

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