Bundesjagdgesetz kommt: Wolf im Jagdrecht – BBV erwartet mehr Entnahmepraxis in Bayern
Problemwolf-Entnahme & Managementplan – Quote fehlt, BayJG muss Vollzug liefern
- Weidetierhalter im Mittelpunkt: Der Bund benennt die wirtschaftlich und psychisch „existenzbedrohende“ Belastung durch Übergriffe und begründet damit die Ergänzung des Herdenschutzes um Bejagung.
- Klare Instrumententrennung: Problemwolf/Rissreaktion (kurzfristig, schadensbezogen; Radius/Frist) vs. Bestandsmanagement (planbasiert bei günstigem Erhaltungszustand; Jagdzeitfenster, Sofortvollzug)
- DBV-/BBV-Kritik bleibt: Eine verbindliche Entnahme-Leitplanke/Quote wurde nicht ins Gesetz übernommen – wir hätten uns hier mehr gewünscht.
- Bayern: Für die Umsetzung im Vollzug ist das BayJG zentral; Die finale Entscheidung im Landtag ist voraussichtlich für den 19. März 2026 terminiert.
Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Bundesjagdgesetzes und flankierende Änderungen auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, den Wolf jagdrechtlich einzuordnen und die Steuerung über ein Managementsystem zu strukturieren. Der BBV begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: Er schafft mehr Rechtsklarheit, nimmt die Weidetierhaltung als Teil der Kulturlandschaft ernst und erweitert den präventiven Herdenschutz um ein rechtlich geregeltes Instrument der Bejagung.
Gleichzeitig ist klar: Das BJagdG ist Rahmenrecht – der Bund weist die Zuständigkeit und Verantwortung für den sachgerechten Vollzug ausdrücklich den Ländern zu und betont die Notwendigkeit eines bundesweit möglichst einheitlichen Vollzugs. Genau deshalb wird nun die bayerische Ausgestaltung im BayJG besonders bedeutsam.
Weidetierhalter im Fokus: Herdenschutz bleibt – Bejagung wird ergänzt
Der Bund begründet die Neuregelung mit der zunehmenden Konfliktlage: Übergriffe seien nicht nur wirtschaftlich erheblich, sondern aufgrund verletzter und getöteter Tiere auch psychisch hoch belastend; Betriebe gäben die Weidetierhaltung auf, obwohl diese für Landschaftspflege, Biodiversität und seltene Rassen besonders wichtig ist. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, die bestehenden Maßnahmen zum Herdenschutz durch die Möglichkeit der Bejagung zu erweitern.
Saubere Differenzierung: „Problemwolf“ (Rissreaktion) vs. Managementansatz (Bestandssteuerung)
| Problemwolf / Rissreaktionsmanagement (reaktiv, kurzfristig) | Bestandsmanagement im günstigen Erhaltungszustand (planbasiert, langfristig) | |
| Für akute Schadenslagen sieht die Neuregelung ein rissbezogenes Reaktionsinstrument vor: Nach bestätigtem Wolfsriss trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen kann – unter den normierten Voraussetzungen – eine Entnahme ohne vorherige Genehmigung innerhalb eines Radius von bis zu 20 km und bis zu sechs Wochen erfolgen; grundsätzlich endet die Maßnahme nach der Entnahme eines Wolfs im Radius (mit behördlichem Ermessen für Anpassungen). | Liegt ein günstiger Erhaltungszustand vor, ist ein revierübergreifender Managementplan das zentrale Instrument. Ist dieser Plan erstellt, darf die Jagd auf den Wolf vom 1. Juli bis 31. Oktober ausgeübt werden – nach Maßgabe des Plans; zudem gilt der Sofortvollzug (Widerspruch/Klage ohne aufschiebende Wirkung). |
DBV-/BBV-Linie: Schritt richtig – aber wir hätten uns mehr gewünscht (v. a. Quote)
Der BBV teilt die Bewertung des DBV: Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist richtig und überfällig. Einige zentrale DBV-Forderungen haben jedoch keine Berücksichtigung gefunden. Kernpunkt ist die fehlende bundesrechtlich verbindliche Entnahme-Leitplanke/Übergangsquote.
Der DBV hat ausdrücklich gefordert, unabhängig von Managementplänen eine Quote festzulegen, die auch dann gilt, wenn noch kein Managementplan besteht bzw. die Verordnungsvorgaben noch nicht vorliegen – als Orientierung 40 % des jährlichen Zuwachses.
BBV-Position: Wir begrüßen die Richtung, hätten uns aber mehr Klarheit und Durchgriff insbesondere bei der Quote gewünscht. Politisch bleibt das Thema auf der Agenda.
Zahlenlage: bitte auf das letzte abgeschlossene Monitoringjahr achten – laufendes Jahr ist immer „zu niedrig“
Für die Bestands- und Territorienentwicklung ist das letzte abgeschlossene Monitoringjahr 2024/25 die belastbare Grundlage:
- Deutschland 2024/25: bestätigt wurden 219 Rudel, 43 Paare und 14 sesshafte Einzelwölfe.
- Bayern 2024/25 (DBBW-Zusammenfassung): 13 Territorien (6 Rudel, 5 Paare, 2 territoriale Einzeltiere); in 5 Territorien Reproduktion mit insgesamt 19 Welpen.
Warum sind Zahlen im laufenden Monitoringjahr (z. B. 2025/26) regelmäßig niedriger?
Weil Territorien und Reproduktionen erst im Jahresverlauf durch Nachweise „zusammenwachsen“ und behördenübergreifend abgestimmt werden. Die DBBW weist ausdrücklich darauf hin, dass Ergebnisse eines laufenden Monitoringjahres vorläufig und nicht vollständig sind; amtlich abgestimmte Ergebnisse liegen jeweils erst im Herbst vor.
Warum das BayJG jetzt (zusätzlich) wichtig ist – und was am 19. März ansteht
Primär ist nun das BJagdG der entscheidende Bundesrahmen. Die praktische Entlastungswirkung für Bayern hängt aber unmittelbar davon ab, wie der Freistaat im BayJG die Anschlussregeln und den Vollzug ausformt: Zuständigkeiten, Verfahren, Monitoring-/Rissbegutachtung, regionale Differenzierung nach Erhaltungszustand sowie die jagdrechtliche Einbindung von Wolf und Goldschakal. Genau diese praxistauglichen Anschlussregelungen hat der BBV für Bayern ausdrücklich eingefordert.
Die finale Entscheidung zur BayJG-Novelle ist nach derzeitigem Stand voraussichtlich am 19. März 2026 im Bayerischen Landtag vorgesehen.
Das sagt der BBV
Stefan Köhler, BBV-Umweltpräsident und Mitglied des Europäischen Parlaments, sagt: „Der Bund geht den richtigen Schritt: Wolf ins Jagdrecht – Herdenschutz in zäunbaren Kulissen bleibt, wird aber um die Möglichkeit der Bejagung ergänzt. Gerade für Weidetierhalter ist das überfällig. Gleichzeitig hätten wir uns – im Sinne der DBV-Linie – mehr verbindliche Leitplanken, insbesondere bei der Quote, gewünscht. Für Bayern entscheidet nun die Umsetzung: Das BayJG muss den Vollzug so ausgestalten, dass Problemwolf-Entnahmen verlässlich und schnell möglich sind und Managementpläne tatsächlich funktionieren.“