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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Termine für Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde

Neue Termine im Dezember und Januar

16.10.2026 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Dreijahreszeitraum: Wann muss ich meine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde absolvieren?

© BBV Welcher Dreijahreszeitraum bei der Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde trifft bei mir zu?

Viele Sachkundige stellen sich die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises im Scheckkartenformat.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der fünfte Fortbildungszeitraum am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Entscheidend ist dieses Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

© BBV Sachkundenachweis Scheckkarte

Neue Termine im Dezember und Janua

Folgende Termine zur Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde haben wir für Sie organisiert:

Kurs-Nr.       Datum                 Uhrzeit                     Veranstaltungsort

607-65          Di, 15.12.2026     18:00-22:00 Uhr      Gasthaus "Wilder Mann", 97618 Mittelstreu

Kurs-Nr.       Datum                 Uhrzeit                     Veranstaltungsort

607-66          Mi, 30.12.2026      18:00-22:00 Uhr      ONLINE

607-67          Do, 07.01.2026      18:00-22:00 Uhr      ONLINE

 

Wichtig:
Anmeldungen sind nur schriftlich möglich mit den unten stehenden Anmeldeformularen.

Übersicht über Fortbildungsveranstaltungen (bayernweit)

Eine bayernweite Übersicht über Fortbildungen (sowohl online als auch in Präsenz) zur Sachkunde im Pflanzenschutz finden Sie unter:  https://www.bayerischerbauernverband.de/sachkundenachweis 

Bitte beachten Sie:

Eine schriftliche Anmeldung mittels Anmeldeformular ist zwingend erforderlich. Sie können die Anmeldung zu einer beliebigen Fortbildung - unabhängig von der Geschäftsstelle, die die Fortbildung organisiert - gerne zu uns nach Euerdorf schicken (siehe oben). Den Rest erledigen wir für Sie!

Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 39,00 € pro Person.

Bitte halten Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Scheckkartenformat wegen der Registriernummer  (z.B. BY-37-7395226-3 ) für die Fortbildung bereit.

Anmeldeformular Sachkunde NES Dez. + Jan.

Wichtig bei Online-Veranstaltungen:

· Für eine Online-Schulung benötigen Sie sicheres Internet, PC oder Notebook mit Lautsprecherfunktion oder Sie sehen sich die Präsentation am Bildschirm an und wählen sich zusätzlich übers Telefon ein, um mithören oder Fragen stellen zu können.

· Sie erhalten den entsprechenden Zugangslink für die Onlinefortbildung rechtzeitig etwa einen Tag vor der Schulung. Dies wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular ist daher unbedingt notwendig.

· Sollten Sie am Tag des Kurses noch keine Zugangsdaten erhalten haben, so melden Sie sich bitte bei der BBV-Geschäftsstelle, die die Veranstaltung organisiert hat.

In einem kurzen Erklärvideo wird das Wesentliche zur Technik für die Online-Veranstaltungen gezeigt.

Technische Anleitung für Online-Schulung