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Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben

für gesamten Regierungsbezirk Niederbayern : 15. November 2026 bis 14. Februar 2027

16.10.2026 | Sperrfristverschiebung Grünland und mehrjähriger Feldfutter

Veränderte Sperrfristen beachten!

Auf Antrag des Bauernverbandes wurden die Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln für den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern angepasst. 
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend § 6 Abs. 8 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau mit einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2026 ist wie folgt verschoben:


•    15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027


Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen, sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.
Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten. 
Für die zu beachtende Sperrfrist ist die Lage der Fläche und nicht der Betriebssitz maßgeblich.
Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken und anderen Bundesländern andere Vorgaben gelten können!
 

Die Allgemeinverfügung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.aelf-ds.bayern.de/landwirtschaft/pflanzenbau/272959/index.php