Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben
für Unterfranken: 15. November 2026 bis 14. Februar 2027
Sperrfrist in Unterfranken verschoben
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2026 wie folgt verschoben:
Für den Regierungsbezirk Unterfranken vom 15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen; sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.
Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.
In anderen Bundesländern bzw. Regierungsbezirken können andere Sperrzeiten gelten. Nähere Infos hierzu erhalten Sie bei den dortigen AELF.