Termine und Seminare
29.11.2008
Bewertung von Schäden
BBV-Mitglieder erhalten die Schätzungsrichtlinien zu einem Preis von 19,90 Euro (inkl. MwSt. und Versand), Nicht-Mitglieder für 25,90 Euro (inkl. MwSt. und Versand). Im Preis inbegriffen ist die jährliche Aktualisierung per Email oder Fax-Versand. Bitte teilen Sie uns unbedingt E-Mail-Adresse oder Faxnummer mit. Sofern eine Aktualisierung per Postversand gewünscht wird, fallen jährlich 5,50 Euro Bearbeitungsgebühr an.
BBV-Schätzungsrichtlinien
Berechnungsgrundlage und Arbeitshilfe
Die Schätzungsrichtlinien sind eine wertvolle Berechnungsgrundlage und Arbeitshilfe, wenn es darum geht, Flur- und Aufwuchsschäden in der Landwirtschaft zu beziffern.
Die Richtlinien wurden vom Bayerischen Bauernverband in Zusammenarbeit mit dem Institut für Agrarökonomie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft grundlegend überarbeitet und sind Anfang 2008 erschienen.
Schätzungsrichtlinien werden u.a. eingesetzt bei
Schätzungsrichtlinien werden u.a. eingesetzt bei
- Flur- und Aufwuchsschäden nach Baumaßnahmen, z.B. beim Bau von Leitungen oder Straßen,
- Schäden durch Unwetter, ausbrechendes Weidevieh oder Verkehrsunfälle
- Ermittlung von Wildschäden
Die Richtlinien dienen den Schätzern des Bayerischen Bauernverbandes, den Sachverständigen, interessierten Behörden aber auch Kommunen und Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, als Grundlage zur Schadensermittlung.
Warum gibt gerade der Bayerische Bauernverband Schätzungsrichtlinien heraus?
Die Bewertung von Flur- und Aufwuchsschäden in der Landwirtschaft ist eine wichtige Aufgabe unseres Verbandes. Der Freistaat Bayern hat dem Bayerischen Bauernverband im Jahr 1949 als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit als anerkannte Berufsvertretung der bayerischen Land- und Forstwirtschaft Aufgaben im Bewertungs- und Schätzerwesen übertragen. Die Berufsvertretung ist also dazu verpflichtet, Gerichte und Behörden in Fragen der Landwirtschaft vor allem durch die Erstellung von Gutachten und die Bestellung von sachver-ständigen Personen zu unterstützen. Mit den Schätzungsrichtlinien werden Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt, die die Tätigkeit u.a. der Schätzer wesentlich erleichtern.
Warum gibt gerade der Bayerische Bauernverband Schätzungsrichtlinien heraus?
Die Bewertung von Flur- und Aufwuchsschäden in der Landwirtschaft ist eine wichtige Aufgabe unseres Verbandes. Der Freistaat Bayern hat dem Bayerischen Bauernverband im Jahr 1949 als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit als anerkannte Berufsvertretung der bayerischen Land- und Forstwirtschaft Aufgaben im Bewertungs- und Schätzerwesen übertragen. Die Berufsvertretung ist also dazu verpflichtet, Gerichte und Behörden in Fragen der Landwirtschaft vor allem durch die Erstellung von Gutachten und die Bestellung von sachver-ständigen Personen zu unterstützen. Mit den Schätzungsrichtlinien werden Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt, die die Tätigkeit u.a. der Schätzer wesentlich erleichtern.
Schätzungsrichtlinien - was ist neu gegenüber der vorherigen Version?
Jährliche Aktualisierung: Schwankungen bei Preisen und Erträgen sollen künftig in den Schätzungsrichtlinien zeitnah abgebildet werden. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, in Abstimmung mit der Landesanstalt für Landwirtschaft eine jährliche Aktualisierung der Richtsätze herauszugeben.Damit sie die kostenlose Aktualisierung jährlich automatisch erhalten, bitten wir die Bezieher der neuen Schätzungsrichtlinien, dem Bayerischen Bauernverband ihre E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer mitzuteilen. Alternativ ist eine Aktualisierung per Postversand möglich, für die wir jedoch eine Unkostenpauschale von 5,50 Euro berechnen.
Änderungen durch die Agrarreform
Gegenüber der alten Version haben wir selbstverständlich die Änderungen durch die Agrarreform berücksichtigt. Ein ganzes Kapitel dreht sich um den Zusammenhang von Flur- und Aufwuchsschäden und eventuellen förderrechtlichen Nachteilen. Da der Aufwand, den wirtschaftlichen Nachteil durch entgangene Fördermittel zu ermitteln, im Normalfall in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Entschädigungsbeträgen steht, empfehlen wir in Absprache mit dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium eine pauschale Entschädigung für die entgangene Betriebsprämie. Dadurch wird die Einbeziehung der förderrechtlichen Nachteile wesentlich vereinfacht.
Bei welchen Kulturen werden die Schätzungsrichtlinien herangezogen?
Änderungen durch die Agrarreform
Gegenüber der alten Version haben wir selbstverständlich die Änderungen durch die Agrarreform berücksichtigt. Ein ganzes Kapitel dreht sich um den Zusammenhang von Flur- und Aufwuchsschäden und eventuellen förderrechtlichen Nachteilen. Da der Aufwand, den wirtschaftlichen Nachteil durch entgangene Fördermittel zu ermitteln, im Normalfall in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Entschädigungsbeträgen steht, empfehlen wir in Absprache mit dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium eine pauschale Entschädigung für die entgangene Betriebsprämie. Dadurch wird die Einbeziehung der förderrechtlichen Nachteile wesentlich vereinfacht.
Bei welchen Kulturen werden die Schätzungsrichtlinien herangezogen?
- Die Schätzungsrichtlinien enthalten Richtsätze für die gängigen landwirtschaftlichen Getreidearten, Ölfrüchte, Hackfrüchte sowie Futterbaufrüchte.
- Nicht enthalten sind u.a. aufgrund der Vielfalt der Vermarktungswege und der regional unterschiedlichen Marktverhältnisse Richtsätze für besondere Kulturen wie Feldgemüse (z.B. Gurken, Zwiebeln, Karotten) und Obstanlagen (z.B. Erdbeeren).
- Auch für ökologisch erzeugte Kulturen werden aus diesen Gründen keine Richtsätze vorgegeben.
Bestellmöglichkeit
Die Schätzungsrichtlinien 2008 können beim Bayerischen Bauernverband über die Hauptgeschäftstelle des jeweiligen Bezirksverbandes oder direkt unter Tel. 089/55873-254, Fax 089/55873-250 bzw. Recht@BayerischerBauernVerband.de bestellt werden.BBV-Mitglieder erhalten die Schätzungsrichtlinien zu einem Preis von 19,90 Euro (inkl. MwSt. und Versand), Nicht-Mitglieder für 25,90 Euro (inkl. MwSt. und Versand). Im Preis inbegriffen ist die jährliche Aktualisierung per Email oder Fax-Versand. Bitte teilen Sie uns unbedingt E-Mail-Adresse oder Faxnummer mit. Sofern eine Aktualisierung per Postversand gewünscht wird, fallen jährlich 5,50 Euro Bearbeitungsgebühr an.
Beliebte Suchworte
Märkte & Preise
Jungunternehmer
Ausbildung
Ökolandbau
Qualitätssicherung
Milch
Weiterbildung
Verbandserfolge
Gentechnik
Landfrauen
Ausstellung
ZLF
Landjugend
Direktvermarktung
Bauernmarkt
Ernährung
Sonderkonditionen
Landwirtschaft und Schule
Erneuerbare Energien
Wald
Verbandswahlen
Agrarpolitik
Ehrenamt
Beratung
Bauernhofcheck
Mehr zu unseren Themen
BBV vor Ort














