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GülleAppBayern
© BBV

Die Düngeverordnung

Was ist WANN zu beachten und was ändert sich 2025 - Ein Überblick

Die Düngeverordnung (DüV) regelt, wie Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden dürfen. Sie gilt seit 2020, die letzte Gebietsausweisung (rot/gelb) erfolgte 2022, und wurde 2025 angepasst. Die komplexen Vorgaben stellen Betriebe oft vor Herausforderungen. Der Bayerische Bauernverband unterstützt Sie praxisnah und rechtssicher: Wir erklären die Vorgaben, begleiten Sie bei der Umsetzung und übernehmen bürokratische Schritte, damit Sie sich auf Ihr Betriebsmanagement konzentrieren können.

Schritt für Schritt zur rechtskonformen Düngung

Wir strukturieren die Anforderungen in drei PhasenVORWÄHREND und NACH der Düngung.

 

VOR der Düngung

  • Einteilung der roten und gelben Gebiete: Die Düngeverordnung (DüV) schreibt die Ausweisung sogenannter nitratsensibler (roter) Gebiete und eutrophierter (gelber) Gebiete vor, in denen verschärfte Auflagen zur Düngung gelten [weiterlesen]
  • Berechnung der 170 kg N-Obergrenze: Laut DüV maximal 170 kg Stickstoff aus organischen Düngemitteln im Durchschnitt der Betriebsfläche aufgebracht werden.  
    So wird sie berechnet: [weiterlesen]
  • Berechnung der Lagerkapazität für organische Dünger:  Die DüV regelt die Vorgaben zur Mindestlagerkapazität für Festmist sowie flüssige organische Dünger wie Gülle und Gärreste. 
    Wie die Berechnung erfolgt lesen Sie hier: [weiterlesen]
  • Aufzeichnungs- & Meldepflichten bei Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern: Betriebe, die bestimmte Mengen Wirtschaftsdünger oder Gärreste an andere Betriebe abgeben oder aus anderen Ländern importieren, müssen dies laut Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV) bei der LfL melden. Details dazu und welche Dokumentationspflichten dabei einzuhalten sind, erfahren Sie hier: [weiterlesen]
  • Berechnung der Düngebedarfsermittlung: Bevor eine Kultur gedüngt werden darf muss immer eine Düngebedarfsermittlung berechnet werden. Was hier gilt und wie Sie der Bayerische Bauernverband dabei unterstützen kann, erfahren Sie hier: [weiterlesen]
 

WÄHREND der Düngung

  • Sperrfristen: [weiterlesen]
  • Gewässerabstände [weiterlesen]
  • Einarbeitungsfristen: Flüssige organische Düngemittel müssen auf unbestellten Flächen ab 2025 innerhalb von einer Stunde eingearbeitet werden [weiterlesen]
  • Vorgaben zur Ausbringtechnik: Alle Informationen zur Ausbringtechnik, Ausnahmen und alternativen Verfahren wie der emissionsarmen breitflächigen Ausbringung verdünnter Rindergülle (bis 4,6 % TS) finden Sie hier [weiterlesen]
  • Bodenzustand: Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist das Aufbringen von Stickstoff- und Phosphatdünger sowie von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln verboten. Was muss dabei beachtet werden? [weiterlesen]
 

NACH der Düngung

  • Düngedokumentation: Dokumentationspflichten und geänderte Fristen - Was gilt ab 2025? [weiterlesen]
  • Stoffstrombilanz: bis spätestens 6 Monate nach Ende des Bezugsjahres des Nährstoffvergleichs [weiterlesen]

 

 

Beratungsangebot des BBV

Die Düngeverordnung ist komplex, die Anforderungen hoch – daher empfehlen wir eine individuelle Beratung. Unsere Fachberater an den Geschäftsstellen bieten flächendeckend:

  • Allgemeine Beratung Düngeverordnung & Nährstoffmanagement
  • Berechnung des Düngebedarfs
  • Düngedokumentation
  • Berechnung der 170 kg N-Obergrenze
  • Mindestlagerkapazität für organische Dünger
  • Stoffstrombilanz
  • Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdüngern / Gärresten
  • Musterverträge: Anpachtung von Lagerraum, Gülleabnahme/-abgabe, Biogasanlagen

 

So funktioniert die Beratung:

  • Kontaktieren Sie Ihre Geschäftsstelle → Checkliste der Unterlagen
  • Agrarfachberater prüfen Ihre Unterlagen und planen einen Termin
  • Beratung erfolgt praxisnah, individuell und rechtskonform

 

Vorteile der BBV-Beratung:

  • Reduzierung bürokratischer Aufwand
  • Sicherstellung der Nährstoffeffizienz
  • Rechtssichere Umsetzung der Düngeverordnung
  • Zeitersparnis für das Betriebsmanagement

Kosten: Beratung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung für BBV-Mitglieder.

 

Jetzt Termin vereinbaren: Zur Geschäftsstelle

 

FAQ zur Düngeverordnung

Weitere Informationen

 

Neben der Düngeverordnung bieten wir zahlreiche weitere Beratungsdienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Landwirten zugeschnitten sind – vom Mehrfachantrag bis zu individuellen Lösungen für Nährstoffmanagement und Betriebsplanung.

 

Alle Beratungsangebote des BBV 

 

 

 

Das sollten Sie zur Düngung im Blick behalten Die Anforderungen rund um die Düngung lassen sich in drei Phasen strukturieren: