Schmetterling auf Blüte
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Insektenschutzgesetz: Umweltministerin Schulze muss nachbessern!

Erste Eckpunkte zum Entwurf bekannt geworden

12.08.2020 | Bundesumweltschutzministerin Svenja Schulze hat in der vergangenen Woche einige Eck-punkte aus dem Entwurf für das „Insektenschutzgesetz“ vorgestellt. Unter anderem sind zusätzliche Unterschutzstellungen bei artenreichem Grünland und Streuobstflächen geplant.

Doch Insektenschutz geht alle an, auch Wirtschaft, Verkehr, Kommunen, Kirchen sowie Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf ist aber völlig unausgewogen und einseitig auf die Landwirtschaft ausgerichtet. Jeden Tag geht durch Verkehrs- und Siedlungsprojekte bundesweit die Fläche von zwei durchschnittlichen Bauernhöfen verloren – und damit auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Den Flächenverbrauch jedoch klammert der Gesetzentwurf aus dem Umweltministerium weiter aus.

Die Bäuerinnen und Bauern dagegen tragen mit ihrem Engagement innerhalb der Agrarumweltprogramme zum Erhalt naturschutzfachlich besonders wertvoller Landwirtschaftsflächen bei. In Bayern engagieren sich allein im Vertragsnaturschutzprogramm mehr als 20.000 Bauern auf mittlerweile rund 120.000 Hektar. Statt zusätzlicher Schutzgebiete muss aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes genau dieser kooperative Naturschutz gestärkt werden. Dafür sind zum Beispiel Förderprogramme zum Erhalt und der Bewirtschaftung von artenreichem Grünland und Streuobstflächen nötig.

Wegen des geplanten Verbots von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebietsbereichen hatte der Bauernverband über Monate deutliche Kritik geübt und Lösungsvorschläge gemacht. Gemeinsam mit anderen Initiativen und Organisationen wurden zum Beispiel bei den Treffen der Agrarminister sowie der Umweltminister im Herbst 2019 Protestaktionen veranstaltet. Der Bauernverband fordert Umweltministerin Svenja Schulze, Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die Regierungsfraktionen im Bundestag sowie die Bayerische Staatsregierung auf, den Entwurf für das "Insektenschutzgesetz" im Koalitionsausschuss nachzubessern und den kooperativen Naturschutz zu stärken.

 

Das "Insektenschutzgesetz" ist Bestandteil des 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms "Insektenschutz" und Teil des angekündigten Agrarpaketes.