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© Nicole Fischer

Antibiotikaeinsatz auch in Zukunft nach wissenschaftlichen Kriterien

Unterschriftenaktion und Schreiben des Veredelungspräsidenten zeigen Erfolg

22.09.2021 | Das Europaparlament hat entschieden: Auch in Zukunft zählen wissenschaftliche Kriterien für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Die Unterschriftenaktion des Bundesverbands praktizierender Tierärzte sowie ein Schreiben von Veredelungspräsident Gerhard Stadler haben Erfolg gezeigt.

Am 15. September hat das Europäische Parlament über den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments (ENVI) abgestimmt, in dem ein weitreichendes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden für Heim- und Nutztiere gefordert wurde.

Dieser Antrag untergrub den wissenschaftlich fundierten Entwurf des Delegierten Rechtsaktes der EU-Kommission, der unter anderem unter Einbeziehung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgelegt wurde. Der nun angenommene Kommissionsvorschlag beruht auf einem wissenschaftlich fundierten „One Health-Ansatz“, das heißt ein ganzheitlich, interdisziplinärer Ansatz aus Gesundheit von Mensch und Tier sowie intakter Umwelt. Demnach können Tiere auch weiterhin verantwortungsvoll mit bestimmten Wirkstoffen behandelt sowie der Übertragung von Krankheitserregern entgegengewirkt werden. Im Kampf gegen Erreger und Antibiotikaresistenzen ist der „One Health-Ansatz“ zentral, denn Resistenzen kennen keine Grenzen und können sich zwischen Mensch, Tier und Umwelt schnell verbreiten.

Der BBV hat sich zusammen mit weiteren Verbänden wie unter anerem dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und dem Deutschen Tierschutzbund gegen den populistischen Antrag ausgesprochen und zur Beteiligung an der Unterschriftenaktion des bpt aufgerufen. Veredelungspräsident Gerhard Stadler schrieb alle bayerischen Mitglieder des Europäischen Parlaments in dieser Sache persönlich an. Die Aktivitäten haben Erfolg gezeigt: Der ENVI-Antrag wurde nicht angenommen, sondern der fundierte Delegierte Rechtsakt der EU-Kommission, was die Forderung des BBV war.