Solaranlage in Bayern
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Energiesammelgesetz gefährdet Energiewende

Geringere Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen

15.11.2018 | Völlig überraschend enthält der aktuelle Gesetzentwurf zum Energiesammelgesetz drastische Vergütungskürzungen von mehr als 20 % für neue Photovoltaikanlagen der Leistungsklasse 40 bis 750 Kilowatt installierter Leistung, die bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen.

Der Vorsitzende des BBV-Landesfachausschusses für nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien, Anton Kreitmair, hat sich deshalb mit einem Schreiben an alle bayerischen Bundestagsabgeordneten gewandt und sie aufgefordert, diese drastische Kürzung der Einspeisevergütung zu stoppen. „Die Verletzung des Vertrauensschutzes durch eine solch drastische Vergütungskürzung für neue Photovoltaikanlagen und das noch dazu so kurzfristig zum Jahreswechsel ist inakzeptabel und würde die solare Energiewende zum Erliegen bringen!“

Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung von 11,09 ct/kWh auf 8,33 ct zum 1. Januar 2019 würden viele Photovoltaik-Projekte, die derzeit in Planung sind, nicht umgesetzt werden können. „Die neu zugebaute Leistung an Photovoltaik im vergangenen Quartal zeigt, dass wieder Schwung in die Branche gekommen ist. Diesen gilt es zu nutzen und nicht auszubremsen“, warnt Kreitmair.

Der Bayerische Bauernverband verweist auf zahlreiche Photovoltaik- und Bioenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben, die einen wichtigen Beitrag leisten, um die Ziele für den Klimaschutz und die Energiewende zu erreichen. Kreitmair bedauert in seinem Schreiben zudem, dass die bereits mehrmals von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes vorgebrachten Anliegen zur Bioenergie, wie zum Beispiel die Einführung eines zweiten Gebotstermins für Bioenergie-Ausschreibungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und die Einführung einer Staffelung der Gebotshöchstwerte nach Anlagengröße, bisher keine Berücksichtigung fanden.