In vielen Regionen Bayerns prägen Bauernhöfe im Nebenerwerb die Landschaft
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GAP 2023

Online Info Veranstaltung am 19.12.2022

02.12.2022 | GAP und KULAP ab 2023 - Was muss ich für meinen Betrieb beachten?

Online Info Veranstaltung

EU-Agrarpolitik ab 2023: GAP und KULAP ab 2023 - Was muss ich für meinen Betrieb beachten?

Montag, 19.12.2022 um 19.30 Uhr
Weitere Infos und Anmeldung unter: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=913795
Anmeldefrist: Freitag, 16.12.2022
Ansprechpartner: Geschäftsstelle Coburg Tel.: (09561) 7 95 69 0 oder per Mail: Coburg@BayerischerBauernverband.de

 

Informationen und Merkblätter

Hier finden Sie zwei Merkblätter über die aktuell gültigen Maßnahmen zur GAP 2023. Wichtig ist hierbei, um die Basisförderung (Konditionalität) bekommen zu können, müssen die Betriebe alle GLÖZ Bedingungen (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) erfüllen.

Darüber hinaus können noch weitere Mittel bewilligt werden, wenn die Maßnahmen der „Eco-Scheme“ beantragt und umgesetzt werden.

Leider hat die Bundesregierung trotz massiven Forderungen des BBV noch nicht eingelenkt, dass zumindest die GLÖZ Maßnahmen „Fruchtfolgewechsel“ (GLÖZ 7) und „Pflichtbrache“ (GLÖZ 8) für das nächste Jahr ausgesetzt werden. Deshalb sollten Sie, ihre Betriebsplanung für nächstes Jahr, entsprechend den beiden Merkblättern vornehmen. Wenn dann doch noch eine Änderung kommen sollte, dann können Sie darauf wesentlich leichter reagieren.