Bodennahe Gülleausbringung mit dem Schleppschlauch.
© A. Hoetzelsperger

Düngeverordnung: Anhörung zur Umsetzung in Bayern

Bauernverband gibt Stellungnahme ab und zeigt Verbesserungspotenzial auf

08.12.2020 | Voraussichtlich Mitte Dezember soll das bayerische Kabinett die Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) beschließen und damit die Gebietskulisse der sogenannten roten und gelben Gebiete sowie die damit verbundenen Auflagen festlegen.

Der BBV anerkennt, dass es mit der Systematik der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (AVV GeA), die nun in der AVDüV in Bayern anzuwenden ist, grundsätzlich gelingt, die Gebietskulissen differenzierter als bisher abzugrenzen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl in den Regelungen der AVV GeA als auch in der bayerischen Umsetzung der AVDüV noch Verbesserungspotential gesehen wird.

Der BBV mit seinen Mitgliedern steht zu einer nachhaltigen gewässerschonenden Landbewirtschaftung. Die Landwirtschaft ist bereit, ihre Produktionsverfahren mit Blick auf einen ressourcenschonenden Umgang auch weiter zu entwickeln. Als kontraproduktiv erachtet der BBV hierbei die pauschalen, teils fachlich überzogenen Vorgaben der Düngeverordnung. Umso wichtiger ist es, dass die zu Grunde liegenden Gebietskulissen nun nachvollziehbar und möglichst differenziert abgegrenzt sowie die Abgrenzung regelmäßig überprüft und verbessert werden.

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